FLORA Richtlinien 2010
Grundsätzliches zum FLORA Blumen- & Gartenbewerb 2010
Die Landesjury nimmt in der Zeit von Montag, 09. August 2010, bis Samstag, 14. August 2010, die Bewertungen vor. Der Anmeldeschluss via Ortsbewerb ist bis Montag, 2. August 2010, festgelegt.
In Gemeinden ohne Blumenschmuck-Ortsbewerb können sich Blumen- und Gartenfreunde direkt beim „FLORA Blumen- & Gartenbewerb“ anmelden. Anmeldeschluss für Privatpersonen ist der 12. Juli 2010. Die angemeldeten Objekte werden an die Ortsbewertung, wo es diese gibt, weitergeleitet. Nur die Sieger der Ortsbewerbe kommen in den „Flora Blumen & Gartenbewerb“.
Angemeldete Teilnehmer aus Gemeinden ohne Ortsbewerb gehen direkt an den „FLORA Blumen- & Gartenbewerb“. Sind zu viele TN pro Kategorie gemeldet, trifft die jeweilige Gemeinde eine Vorauswahl. Aus jeder Gemeinde kann nur ein einziger Verein oder eine einzige Institution die jeweiligen Teilnehmer für den Landesbewerb nennen.
Es bleibt jeder Gemeinde vorbehalten, welcher Verein oder welche Institution die Ortsbewertung durchführt.
Die Landesjury hat für heuer folgende Bewertungskategorien festgelegt:
Kategorie I: Blumenschmuck am Haus
Kategorie II: Garten als Wohn- u. Erholungsraum
Kategorie III: Nutzgarten als Nahrungsquelle
Kategorie IV: Terrasse und Dachgarten
Kategorie V: Wassergarten
Kategorie VI: Bauernhaus und Bauerngarten
Kategorie VII: Gasthaus, Hotel und Gastgarten
Flora Tulpe: Familien erleben den Garten
Flora Rose: Die schönste Gemeinde
Flora Award: Gärtnerei des Jahres
Die Teilnahmeberechtigung am Landesbewerb hängt von der Teilnehmerzahl an den jeweiligen Ortsbewerben ab.
Die Richtlinien im Detail. Download PDF: FLORA Richtlinien 2010







29. März 2010
FLORA, Richtlinien