FLORA Richtlinien 2011
Allgemeines
Die Landesjury nimmt in der Zeit von Montag, 8. August 2011, bis Samstag, 12. August 2011, die Bewertungen vor. Der Anmeldeschluss via Ortsbewerb ist Montag, 1. August 2011.
In Gemeinden ohne Blumenschmuck-Ortsbewerb können sich Blumen- und Gartenfreunde direkt beim „NEUE-FLORA Blumen- & Gartenbewerb“ anmelden. Anmeldeschluss für Privatpersonen ist Dienstag, 12. Juli 2011. Die angemeldeten Objekte werden an die Ortsbewertung weitergeleitet, sofern es diese gibt. Nur die nominierten Objekte aus den Ortsbewerben kommen in den „NEUE-FLORA Blumen- & Gartenbewerb“.
Angemeldete Teilnehmer aus Gemeinden ohne Ortsbewerb gehen direkt an den „NEUE-FLORA Blumen- & Gartenbewerb“. Sind zu viele TN pro Kategorie gemeldet, trifft die jeweilige Gemeinde eine Vorauswahl. Aus jeder Gemeinde kann nur ein einziger Verein oder eine einzige Institution die jeweiligen Teilnehmer für den Landesbewerb nennen.
Es bleibt jeder Gemeinde vorbehalten, welcher Verein oder welche Institution die Ortsbewertung durchführt.
Die Landesjury hat für heuer folgende Bewertungskategorien festgelegt:
Kategorie I: Blumenschmuck am Haus mit Vorgarten
Kategorie II: Garten als Wohn- u. Erholungsraum
Kategorie III: Nutzgarten als Nahrungsquelle
Kategorie IV: Terrasse, Balkon und Dachgarten
Kategorie V: Wassergarten
Kategorie VI: Bauernhaus und Bauerngarten
Kategorie VII: Gasthaus, Hotel und Gastgarten
FLORA-Tulpe Wintergarten
FLORA-Rose Die schönste Gemeinde
FLORA-Award: Gärtnerei des Jahres
Die Teilnahmeberechtigung am Landesbewerb hängt von der Teilnehmerzahl der jeweiligen Ortsbewerbe ab.
Die Richtlinien im Detail. Download PDF: NEUE-FLORA 2011 Richtlinien








22. April 2011
2011, FLORA