Acht Monate Haft für jungen Gewalttäter

Mehrfach vorbestrafter 17-Jähriger verletzte nach Haftentlassung zwei junge Männer, davon einen schwer.
„Sie zerstören sich Ihr Leben“, sagte Richter Richard Gschwenter zum 17-Jährigen. Der Strafrichter verurteilte den mit drei Vorstrafen belasteten Angeklagten am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung und Körperverletzung zu acht Monaten Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre zweieinhalb Jahre Haft gewesen.
Opfer erlitt schwere Verletzungen
Der geständige Lehrling hat zusammen mit einem 16-Jährigen im Februar in Bregenz einen 32-Jährigen mit Faustschlägen und Tritten ins Gesicht schwer verletzt. Der Facharbeiter erlitt dabei einen Bruch des Sprunggelenks und des Nasenbeins und musste zwei Mal operiert werden. Zudem hat der 17-Jährige bei der Auseinandersetzung in der Innenstadt einen 25-Jährigen geschlagen und dabei leicht verletzt.
Über den unbescholtenen 16-Jährigen, geboren in Syrien, wurde wegen schwerer Körperverletzung eine Geldstrafe von 1800 Euro (300 Tagessätze zu je 6 Euro) verhängt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 900 Euro. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dem 32-Jährigen, der sich noch immer im Krankenstand befindet, haben die Angeklagten als Teilschmerzengeld 2000 Euro zu bezahlen und seinem Arbeitgeber, der den Lohn weiterhin ausbezahlen muss, vorläufig ebenfalls 2000 Euro. Die Angeklagten müssten wohl noch weitere Schadenersatzzahlungen leisten, merkte Bernhard Schwendinger als Verteidiger des 17-Jährigen an.
Der 17-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch wurde im Oktober 2021 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Richter Gschwenter sah trotz des raschen Rückfalls davon ab, den Lehrling auch noch den offenen Strafrest von sechs Monaten und 20 Tagen aus der bedingten Haftentlassung verbüßen zu lassen.