“Jahrelanges Martyrium”: Warum es bei sechs Jahren haft bleibt

Schuldspruch und Strafe bestätigt, Urteil rechtskräftig: 54-Jähriger hat seine Gattin über Jahre hinweg vergewaltigt, misshandelt und bedroht sowie zwei Töchter verletzt.
Ein „jahrelanges Martyrium“ habe die Ehefrau des Angeklagten erlitten, sagte die Feldkircher Staatsanwältin Julia Berchtold. Davon war auch der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger überzeugt.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Bosnier seine Gattin zwischen 2015 und 2019 in Österreich im Durchschnitt jeden Monat vergewaltigt und sie zwischen 2015 und 2021 wöchentlich misshandelt und bedroht, auch mit dem Umbringen.
Urteil rechtskräftig
Dafür wurde der unbescholtene 54-Jährige im September 2022 am Landesgericht Feldkirch zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist seit Donnerstag rechtskräftig. Denn dann gab das Oberlandesgericht Innsbruck der Strafberufung des Angeklagten keine Folge und bestätigte das erstinstanzliche Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte auf Rechtsmittel verzichtet. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.
Töchter geschlagen
Bereits im Februar wies der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück, wodurch der Schuldspruch rechtskräftig wurde. Der Schuldspruch erfolgte, was die Taten gegen die Gattin anbelangte, wegen Vergewaltigung und fortgesetzter Gewaltausübung. Schuldig gesprochen wurde der im Unterland lebende Angeklagte auch wegen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung an zwei Töchtern. Demnach hat er eine Tochter geschlagen und dabei verletzt und einer anderen Tochter einen Tritt gegen den Bauch versetzt.
Freispruch beantragt
Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe und beantragte einen Freispruch. Er erklärte die belastenden Angaben seiner Angehörigen so: Seine seit 2022 von ihm geschiedene Frau habe während der Ehe einen anderen Mann kennengelernt und inzwischen geheiratet. Und eine seiner Töchter habe ihn nicht mehr in der Familienwohnung haben wollen. Seine Gattin sei während der Ehe wochenlang verschwunden und habe getan, was ihr gepasst habe.
Urteil aufgehoben
Der Angeklagte wurde am Landesgericht bereits einmal wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen seine Gattin verurteilt. Das Urteil wurde aber vom Oberlandesgericht Innsbruck aufgehoben. Während des damaligen Verfahrens erhob die Frau auch Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihren Ehemann.
Unmittelbar nach der Feldkircher Gerichtsverhandlung im September 2022 wurde der Bosnier wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen.
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