Fehlte der Vorsatz? Neuer Prozess wegen Brandstiftung

Urteil aufgehoben, weil Feststellungen zum Vorsatz des Angeklagten auf Feuersbrunst fehlten. Vorbestrafter legte auch Feuer bei Altpapiercontainer, das überzugreifen drohte.
Wegen versuchter Brandstiftung, Sachbeschädigung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde der mit elf Vorstrafen belastete Angeklagte im April in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob nun das Urteil zum Hauptvorwurf der versuchten Brandstiftung auf und ordnete einen neuen Schöffenprozess am Landesgericht mit anderen Richtern an. Denn nach Ansicht der Wiener Höchstrichter fehlten gerichtliche Feststellungen zum Vorsatz des Angeklagten. Im schriftlichen Feldkircher Urteil stand nichts davon, dass der Angeklagte eine mögliche Feuersbrunst zumindest in Kauf nahm und sich damit abfand.
Der 44-Jährige legte, so das nun aufgehobene Urteil, am 3. Jänner in Bregenz Feuer bei einem Altpapiercontainer. Demnach verhinderte die Feuerwehr ein Übergreifen der Flammen auf einen Carport, in dem ein Auto stand.
Müllsack und Altpapiercontainer angezündet
Rechtskräftig ist der Schuldspruch inzwischen zu den beiden anderen Brandlegungen in jener Nacht, die nur als Sachbeschädigung gewertet wurden. Der Obdachlose zündete in Bregenz einen Müllsack und einen weiteren Altpapiercontainer an. Dabei bestand keine Gefahr auf eine schwer beherrschbare Feuersbrunst.
Der Strafrahmen für Brandstiftung beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Beim Angeklagten liegen die sogenannten Rückfallvoraussetzungen vor. Denn er hat schon zumindest zwei einschlägige Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte verbüßt. Deshalb erhöht sich für den Fall eines Schuldspruchs im neuen Prozess die Strafdrohung um die Hälfte auf 1 bis 15 Jahre Gefängnis.
Der Angeklagte bestreitet die Brandlegungen. Der Oberösterreicher, der in Vorarlberg in einem Zelt lebte, rannte laut Urteil in der Feuernacht der ihn auf der Straße antreffenden Polizei davon. Der mit 2,5 Promille alkoholisierte Alkoholkranke wurde von Polizisten eingeholt und versuchte nach Überzeugung der Richter, sich auch mit Tritten seiner Festnahme zu widersetzen. Der Festgenommene wurde in Untersuchungshaft genommen. Rechtskräftig ist auch der Schuldspruch um versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Noch nicht geurteilt wurde über die zusätzlichen Anklagevorwürfe. Demnach soll der Angeklagte einen fremden Reisepass entwendet haben. Zudem wird ihm zur Last gelegt, er habe Fotos von missbrauchten mündigen Mädchen aus dem Internet heruntergeladen.