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Gewalt gegen Tochter: Lange Gefängnisstrafe

17.09.2025 • 12:41 Uhr
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Unbescholtener Tschetschene übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt in den verschiedensten Formen gegen seine unmündige Tochter aus. Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstagabend in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Der von Stefan Denifl verteidigte Untersuchungshäftling nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Manfred Melchhammer verzichtete auf Rechtsmittel.

Der erhöhte Strafrahmen belief sich auf 5 bis 15 Jahre Haft. Diese Strafdrohung kommt dann zur Anwendung, wenn gegen ein unmündiges Opfer über ein Jahr lang immer wieder Gewalt ausgeübt wird. Unmündig sind Menschen, die noch keine 14 Jahre alt sind. Nach den gerichtlichen Feststellungen wurde die Tochter des angeklagten Tschetschenen zwischen 2012 und 2025 und damit 13 Jahre lang immer wieder Opfer seiner physischen und psychischen Gewalttaten. Während des Großteils des Tatzeitraums war die Geschädigte unmündig. Zu Beginn der vom Gericht angenommenen Tathandlungen war das Mädchen vier Jahre alt. Es ist jetzt 17.

Mehrmals verletzt

Dem Urteil zufolge misshandelte der jetzt 44 Jahre alte Mann seine Tochter des Öfteren und verletzte sie dabei mehrmals. Demnach bedrohte und nötigte der Vater sein Kind in zahlreichen Fällen. Bei einem Vorfall schoss der Tschetschene nach Ansicht der Richter mit einer Waffe auf seine Tochter. Sie wurde dabei nicht getroffen. Der Angeklagte kontrollierte das Leben seines Kindes, so das Gericht. Demzufolge installierte er in ihrem Smartphone eine Überwachungsapp. Tatorte waren nach Überzeugung des Schöffensenats in Vorarlberg, Dornbirn und Bludenz. Zu weiteren Vorfällen soll es in anderen Bundesländern sowie in Tschetschenien und der Türkei gekommen sein.

Der die Vorwürfe bestreitende Angeklagte wurde im Sinne der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schuldig gesprochen. Das mutmaßliche Opfer verzichtete auf Schmerzengeld.

Vorwürfe zurückgezogen

Die Tochter des Angeklagten nahm als Zeugin im Schöffenprozess ihre Vorwürfe zurück. Der Schöffensenat stützte sich aber auf ihre belastenden Angaben während ihrer kontradiktorischen Einvernahme durch einen Haft- und Rechtsschutzrichter am Landesgericht vor dem Prozess. Opferanwältin Ariana Ettefagh meinte, die Zeugin sei familiär unter Druck gesetzt worden und habe deshalb im Schöffenprozess ihren Vater nicht mehr belastet.