_Homepage

Zwei Mädchen jahrelang missbraucht

17.09.2025 • 12:56 Uhr
2388926861

Angeklagter soll zwei Mädchen des Öfteren missbraucht haben. Noch kein Urteil in vertagtem Schöffenprozess.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft dem unbescholtenen Angeklagten Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, sexuellen Missbrauch von Unmündigen, geschlechtliche Nötigung und Nötigung vor. Der Anklageschrift zufolge soll der türkische Familienvater aus dem Bezirk Bludenz zwei Mädchen über Jahre hinweg in den verschiedensten Formen missbraucht haben.

Noch kein Urteil

Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Mittwoch noch kein Urteil. Richterin Silke Wurzinger vertagte als Vorsitzende des Schöffensenats die Verhandlung zur Befragung von Zeugen und zur Verkündung des Urteils auf 30. September.

Christian Maer
Im Schöffenprozes am Landesgericht Feldkirch erging noch kein Urteil. NEue

Staatsanwalt Elias Zortea sagte in seinem Anklagevortrag, der Angeklagte habe die Tochter einer befreundeten Familie zwischen 2014 und 2021 immer wieder missbraucht. Das Mädchen sei zu Beginn der Tathandlungen sieben oder acht Jahre alt gewesen. Begonnen hätten die Übergriffe bei Spielen im Haus des Angeklagten. Tatorte seien auch eine Umkleidekabine beim Schwimmen und eine öffentliche WC-Anlage gewesen. Teilweise habe der Angeklagte bei sexuellen Handlungen Gewalt angewendet und mit Gewalt gedroht. Beim zweiten mutmaßlichen Opfer handelt es sich um die Nichte der Ehefrau des Angeklagten. Bei ihr sei der Tatzeitraum ein kürzerer gewesen, sagte der Staatsanwalt.

Zu Unrecht belastet

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Die beiden mutmaßlichen Opfer würden lügen und ihn zu Unrecht belasten. Verteidiger Dominik Düngler beantragte einen Freispruch. Der Angeklagte ist 57 Jahre alt, Pensionist, Österreicher türkischer Herkunft, verheiratet, Vater von drei Kindern und Großvater von acht Enkeln.

Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklageschrift droht dem auf freiem Fuß zum Schöffenprozess erschienenen Angeklagten eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Die Strafdrohung beträgt bis zu zehn Jahre Haft.