Berufung: Fußacher Haftstrafe bestätigt

Oberlandesgericht bestätigte in Berufungsverhandlung teilbedingte Gefängnisstrafe für ehemaligen Finanzleiter der Gemeinde Fußach wegen Untreue. Urteil ist nun rechtskräftig.
Wegen Untreue und Amtsmissbrauchs wurde der unbescholtene Ex-Finanzleiter der Gemeinde Fußach im Juli 2024 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon betrug der zu verbüßende Teil zehn Monate. 20 Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschadenersatz hat der 67-jährige Pensionist der Gemeinde Fußach 312.000 Euro zurückzuzahlen.
Fußach-Strafverfahren abgeschlossen
Das Urteil wurde von der Staatsanwaltschaft Feldkirch mit einer Strafberufung bekämpft. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab am Mittwoch in der Berufungsverhandlung der Strafberufung der Staatsanwaltschaft keine Folge. Damit wurde das Feldkircher Urteil rechtskräftig bestätigt und das Fußach-Strafverfahren abgeschlossen. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Der OLG-Richtersenat vertrat den Standpunkt, dass die Feldkircher Strafe nicht anzuheben ist.
Urteil gegen Ex-Bürgermeister bereits rechstkräftig
Rechtskräftig wurde bereits nach dem Feldkircher Schöffenprozess im Vorjahr die Verurteilung des Fußacher Ex-Bürgermeisters. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft waren mit der Entscheidung des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle einverstanden. Über den unbescholtenen Ex-Bürgermeister wurde wegen Untreue eine bedingte, nicht zu verbüßende Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt. Der 68-Jährige hat der Gemeinde gemeinsam mit dem Ex-Finanzleiter 308.000 Euro zurückzahlen. Der Amtsverlust wurde bedingt nachgesehen, womit dem Ex-Bürgermeister Pensionsschäden erspart bleiben sollen. Freigesprochen wurde der frühere Bürgermeister vom Vorwurf, sich rechtswidrig eine Entschädigung von 4000 Euro auszahlen lassen zu haben.
Ohne rechtliche Grundlage
Der damalige Finanz- und Personalchef der Gemeinde Fußach zahlte sich nach den gerichtlichen Feststellungen zu Unrecht 308.000 Euro aus und entnahm der Gemeindekasse zudem 4000 Euro. Demnach ließ er sich vom Bürgermeister ohne rechtliche Grundlage eine Gehaltserhöhung und eine Pauschale für 45 Überstunden genehmigen. Zudem ließ er sich nach Ansicht der Richter 4500 nicht geleistete Überstunden auszahlen. Der Bürgermeister genehmigte dem Finanzleiter dem Urteil zufolge ohne rechtliche Grundlage eine Gehaltserhöhung und eine Überstundenpauschale. Und er kontrollierte nach Überzeugung des Schöffensenats den Finanzchef nicht oder nur mangelhaft.