Falsche Blitzer bremsen Raser

Verkehrsgeplagte Anrainer greifen mitunter zu kuriosen Maßnahmen.
Als geschwindigkeitsmessende Polizisten verkleidete Schaufensterpuppen, als Radarkästen getarnte Mülltonnen oder täuschend echt aussehende Nachbauten von sogenannten Blitzern: Attrappen dieser Art werden in Vorarlberg vielfach von verkehrsgeplagten Anrainern als letzte Möglichkeit gesehen, ihrer Ansicht nach fehlgeleitete, zu schnelle oder zu laute motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Vernunft zu bringen und etwa zum Tritt auf die Bremse zu verleiten. Ein paar besonders auffällige Exemplare illustrieren diesen Artikel. Doch ist das Aufstellen solcher falschen Polizisten oder Radarkästen auf den privaten Grundstücken überhaupt erlaubt? Die NEUE am Sonntag hat bei den dafür zuständigen Stellen nachgefragt.
Einschränkungen
Seitens der Abteilung Ib-Verkehrsrecht im Amt der Vorarlberger Landesregierung heißt es auf Anfrage: „Privatpersonen dürfen auf ihrem Grundstück grundsätzlich machen, was sie wollen. Einschränkungen können sich aufgrund von straßenpolizeilichen Vorschriften ergeben; allenfalls aufgrund von straßenverwaltungsrechtlichen Normen. Es darf jedenfalls keine Irritation der Verkehrsteilnehmer oder eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entstehen. Das ist immer im Einzelfall zu entscheiden.“
Bürger, die sich mehr Ruhe und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern für „ihre“ Straße wünschen, können sich gemäß Angaben des Landes an die zuständige Straßenpolizeibehörde wenden – sprich bei Gemeindestraßen an den Gemeindevorstand bzw. bei Landesstraßen an die Bezirkshauptmannschaft.
Gemäß Auskunft der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Vorarlberg beträgt der Strafrahmen laut Straßenverkehrsordnung bei nicht ordnungsgemäßer Aufstellung solcher Attrappen zwischen 36 und 2180 Euro. Konkrete Zahlen, wie oft Anrainer ihrer Kreativität freien Raum lassen und Radarfallen-Attrappen oder falsche Polizisten bauen, können die Beamten der Landespolizeidirektion indes nicht näher benennen.

Widerstand
Doch wer Attrappen aufstellt, muss durchaus mit behördlichem Widerstand rechnen. So heißt es vonseiten der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion weiter: „Die Besitzer von Gegenständen, die auf der Straße oder auf Liegenschaften in der Umgebung der Straße angebracht und (…) geeignet sind, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu beeinträchtigen, sind durch Bescheid zu verpflichten, die Lage oder die Art der Anbringung oder die Anordnung des Gegenstandes so zu ändern, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht weiter beeinträchtigt wird.“ Reiche die Änderung nicht aus, müsse die Exekutive allenfalls die Gegenstände beseitigen. Heißt im Klartext: Wer Objekte aufstellt, welche zur Verkehrsgefahr werden, muss mit Post von den Behörden oder gar mit der Entfernung seiner Attrappe rechnen.
Doch was genau gefährdet die Sicherheit des Straßenverkehrs? Dies sei insbesondere dann anzunehmen, wenn Objekte die Straßenbenützer blendeten oder die freie Sicht über den Verlauf der Straße sowie auf Einrichtungen zur Regelung oder Sicherung des Verkehrs behinderten, so die Auskunft der Landespolizeidirektion.

Sicherheit nicht beinträchtigen.
Seitens der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn heißt es auf Anfrage, dass den Verantwortlichen keine „selbstgebastelten Radarboxen oder ähnliches auf Landesstraßen im Bezirk Dornbirn bekannt“ seien. Es werde seitens der Behörde in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass „selbstgebastelte Gegenstände, die von Privaten aufgestellt werden, keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind“. Wenn Gegenstände auf privatem Grund angebracht würden, dürfe jedenfalls die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Mindestabstände zur Straße seien zudem einzuhalten.
Ein Rundruf der BH Feldkirch bei Polizeiinspektionen, Gemeindesicherheitswachen und beim Landesstraßenbauamt im Zuständigkeitsgebiet hätte indes ergeben, dass in Rankweil für eine kurze Zeit eine Kartonradarbox aufgestellt worden sei. Diese sei jedoch vom Straßenerhalter unverzüglich entfernt worden, heißt es seitens der BH Feldkirch. Zwar würde es im Bezirk immer wieder Tafeln wie „Achtung Kinder“ oder aus Holz ausgeschnittene Kinder-Figuren geben, da diese jedoch auf privatem Grund stünden, sei nie ein Einschreiten nötig gewesen.