“Schwächung der direkten Demokratie”

Schöbi-Fink erkennt Urteil an, hätte sich aber ein anderes gewünscht.
Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) reagiert seitens des Landes in einer Aussendung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes auf die Aufhebung der Volksabstimmung in Ludesch. Die für Legistik zuständige Landesstatthalterin sprach in einer ersten Reaktion von einer “Schwächung der direkten Demokratie”. Man erkenne das höchstrichterliche Urteil an, “auch wenn Vorarlberg sich ein anderes gewünscht hätte”. Dass verbindliche Entscheidungen im Gemeindebereich nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung zustande kommen dürften, nehme Volksabstimmungen in Kommunen “ein wesentliches Moment”, gerade in Hinblick auf eine lebendige Beteiligungskultur in Österreich. “Ziel muss doch sein, die positiven Kräfte in der Gesellschaft noch stärker zu aktivieren”, argumentierte Schöbi-Fink.
Bezüglich des Verfahrens in Ludesch sah sie “zunächst die neu gewählte Ludescher Gemeindevertretung am Zug”. Wie es weitergehe, wolle das Land in naher Zukunft gemeinsam mit der Gemeinde besprechen. Was die Entscheidung für das bestehende Rauch-Werk in Nüziders (Bez. Bludenz) bedeutet, müsse man erst neu bewerten und genau prüfen, so Rauch-Geschäftsführer Daniel Wüstner gegenüber dem ORF Vorarlberg.
APA
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