Eklat im Prozess: Schöffin abgesetzt

Berufsrichterin erklärte Laienrichterin für ausgeschlossen.
Wegen eines Eklats wurde am Donnerstagnachmittag im Schwurgerichtssaal des Feldkircher Landesgerichts ein Schöffenprozess um eine gefährliche Attacke mit einer Glasflasche vorläufig abgebrochen. Denn die Vorsitzende Richterin des Schöffensenats schloss eine Schöffin wegen deren Befangenheit von der Verhandlung aus. Die Berufsrichterin gab damit dem Antrag der Verteidiger Andrea Concin und Winfried Mutz statt. Die Schöffin darf an dem Strafverfahren nicht mehr teilnehmen, weil sie während der Verhandlung Aussagen von Angeklagten öffentlich bewertet hat. Damit hat die Pädagogin der Beweiswürdigung, die erst während der Urteilsberatung zu erfolgen hat, unzulässigerweise vorgegriffen.
Die Schöffenverhandlung konnte nach dem Ausschluss der Laienrichterin nicht mehr weitergeführt werden. Nun muss die Verhandlung mit einem neuen Schöffen oder einer neuen Schöffin im März wieder von vorne beginnen. Dadurch werden zusätzliche Kosten produziert werden. In dem Strafverfahren wurden bislang zwei Verhandlungen durchgeführt, zuerst im Dezember, die zweite am Donnerstag.
Vorfälle nach Lehrlingsparty
In dem Prozess werden angeklagte Vorfälle nach einer Lehrlingsparty in Klaus vom 26. Oktober 2019 beurteilt. Auf dem Weg zum Zug nach der Party schlug der 20-jährige Erstangeklagte aus Syrien nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in der Nacht seinem Kontrahenten eine 0,7-Liter-Wodkaflasche mit voller Wucht ins Gesicht. Dabei sei die Glasflasche zu Bruch gegangen, heißt es in der Anklageschrift. Das Opfer habe Glück im Unglück gehabt und sei mit leichten Verletzungen davongekommen, sagte die Staatsanwältin.
Den Schlag mit der Glasflasche hat die Staatsanwaltschaft als Verbrechen der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung mit einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Gefängnis angeklagt. Verteidigerin Andrea Concin sagte, ihr Mandant sei zuerst mit der Flasche attackiert worden. Daraufhin habe der unbescholtene Erstangeklagte seinem Widersacher die Wodkaflasche entrissen und damit zugeschlagen. Es sei unklar, wie das Geschehen strafrechtlich zu werten sei.
Die vier jungen angeklagten Lehrlinge syrischer Abstammung im Alter von 19 bis 23 Jahren sollen auf das nach dem Schlag mit der Flasche auf dem Boden liegende Opfer eingetreten und es mit Gürteln ausgepeitscht haben. Auch das soll der Geschädigte mit leichten Blessuren überstanden haben.