Haus kostet um 118.000 Euro mehr

Hohe nachträgliche Forderung von Bauunternehmen: Prozess.
Zwischendurch weinte die junge Frau während der Gerichtsverhandlung. Denn sie und ihr Gatte sehen sich nun mit einer hohen nachträglichen Forderung jenes Bauunternehmens konfrontiert, das am Bau ihres bereits Ende 2016 fertiggestellten Privathauses im Bezirk Bludenz mitgewirkt hat. Ihre Mandanten seien deswegen aus allen Wolken gefallen, sagte die Beklagtenvertreterin am Donnerstag zu Beginn des anhängigen Zivilprozesses am Landesgericht Feldkirch.
In ihrem Angebot hatte die Baufirma für ihre Baumeisterarbeiten, die Innenverputzung und die Außenverputzung Kosten von 193.000 Euro veranschlagt. Jetzt verlangt das klagende Unternehmen vom beklagten Ehepaar dafür aber insgesamt 311.000 Euro. 146.000 Euro wurden bereits bezahlt. Als offenen Betrag hat das Bauunternehmen daher 164.000 Euro eingeklagt.
Zu niedrige Sätze
Die große Differenz zwischen ihrem ursprünglichen Angebot und der nunmehrigen Forderung erklärte der Eigentümer der Baufirma in der vorbereitenden Tagsatzung so: Sein damaliger Geschäftsführer habe in den unterschriebenen Regieberichten aus ungeklärten Gründen zu niedrige Sätze für die geleisteten Arbeitsstunden angegeben. Das Vorgehen des inzwischen abgelösten Geschäftsführers sei kriminell gewesen, sagte der Kläger vor Gericht.
Der Bauunternehmer hat auch seinen Ex-Geschäftsführer geklagt. Das Verhalten des einstigen Geschäftsführers werde auch strafrechtlich untersucht werden, merkte der Klagsvertreter an. Der Ex-Geschäftsführer wird im Laufe des Zivilprozesses als Zeuge aussagen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Vom ursprünglichen Angebot von 193.000 Euro hat das beklagte Ehepaar nach eigenen Angaben deshalb erst 146.000 Euro bezahlt, weil es beim Außenputz Mängel gebe. Darüber und über die verrechneten Arbeitsstunden wollen die Streitparteien bis zur nächsten Verhandlung außergerichtlich im Detail reden.
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