Afghane darf nun vorerst doch bleiben

Gericht gewährte subsidiären Schutz, weil er nie in Afghanistan gelebt hat.
Der Afghane darf nun doch weiterhin in Österreich bleiben, vorerst zumindest. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat dem in Vorarlberg lebenden 22-Jährigen subsidiären Schutz gewährt. Das bedeutet, dass ihm vorerst für ein weiteres Jahr ein Aufenthaltstitel gewährt wird. Anschließend kann er um Fristverlängerungen ansuchen.
Leben in Afghanistan nicht zumutbar
Richter Werner Andrä hat seine Entscheidung so begründet: Dem afghanischen Staatsbürger sei ein Leben in Afghanistan nicht zumutbar, weil er gar nie in Afghanistan gelebt habe. Er sei als Kind einer Familie, die aus Afghanistan geflüchtet sei, in Pakistan geboren und dort aufgewachsen. Deshalb stehe ihm subsidiärer Schutz zu, was Afghanistan anbelange.
In erster Instanz hatte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) noch die Abschiebung des Afghanen nach Afghanistan für zulässig erklärt. Dagegen erhob der Feldkircher Anwalt German Bertsch für seinen Mandanten zumindest teilweise mit Erfolg Beschwerde. Die Entscheidung des Wiener Bundesverwaltungsgerichts kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden.
Verfolgung durch Taliban
Der Afghane ist nach eigenen Angaben als Jugendlicher von Pakistan in den Iran geflüchtet und dann 2015 mit 17 Jahren nach Österreich. Pakistan habe er verlassen müssen, weil radikale Islamisten seinen Bruder getötet hätten, gab der nunmehr 22-Jährige zu Protokoll. In Afghanistan drohe auch ihm Verfolgung durch die Taliban.
Aber sowohl das BFA als auch das Bundesverwaltungsgericht gingen nicht davon aus, dass dem afghanischen Staatsbürger in Afghanistan Verfolgung drohen würde. Deshalb erhielt der junge Mann keinen Status als Asylberechtigter zugesprochen. Der junge Ausländer versucht, sich in Österreich zu integrieren. So hat er sich als Rettungsschwimmer ausbilden lassen und den Pflichtschulabschluss geschafft.