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Lust auf Zerstörung: Schule angezündet

17.02.2021 • 18:11 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Im August 2020 brannte es in der Mittelschule in Höchst. <span class="copyright">Feuerwehr Höchst</span>
Im August 2020 brannte es in der Mittelschule in Höchst. Feuerwehr Höchst

Zwei 15-Jährige kamen mit Geldstrafe und bedingter Haftstrafe davon.

Trotz der Vielzahl an Delikten und der dabei im Vorjahr entstandenen enor­men Schäden müssen die beiden Täter nicht ins Gefängnis. Denn sie sind erst 15 Jahre alt, unbescholten und reumütig geständig. Deshalb kamen die beiden Angeklagten am Mittwoch im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch jeweils mit einer zu bezahlenden Geldstrafe und einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe davon.
Der Schüler wurde zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Über den Lehrling wurden drei Monate Gefängnis auf Bewährung und 1280 Euro (320 Tagessätze à vier Euro) verhängt. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Mit Sturmhaube maskiert

Die 15-Jährigen haben im August 2020 die Höchster Mittelschule angezündet. Dabei entstand ein Schaden von 200.000 Euro. Zudem haben sie mehr als ein Dutzend Sachbeschädigungen begangen, bei denen ein Gesamtschaden von 25.000 Euro entstanden ist. So haben sie in zwei Schulen unter anderem Computer und Nähmaschinen zerstört. Die bei ihren Taten mit Sturmhauben maskierten Jugendlichen haben im Rheindelta des Weiteren mehrere Bagger, einen Baucontainer und in einem Hafen einige Boote beschädigt. Und sie haben mehrere Einbruchsdiebstähle in Gebäuden begangen. Dabei haben sie etwa in einer Schule 290 Euro aus einer Handkasse gestohlen.

Eingeschlagene Scheibe

Der Schuldspruch erfolgte wegen Brandstiftung, schwerer Sachbeschädigung und Einbruchsdiebstahls. Für die Jugendlichen betrug der Strafrahmen null bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängten kombinierten Strafen entsprechen neun beziehungsweise acht Monaten Haft. Die Geldstrafe für den Lehrling fiel ein wenig milder aus als für den Schüler, weil er im Zweifel vom Vorwurf der gemeinsam begangenen Sachbeschädigung mit einer eingeschlagenen Scheibe bei einem Höchster Kindergarten freigesprochen wurde.

Jahrelange Wiedergutmachung.

Staatsanwalt Heinz Rusch sprach von einer Schneise der Verwüstung, die die Angeklagten aus bloßer Zerstörungswut hinterlassen hätten. Verteidiger Günther Tarabochia merkte an, die Angeklagten müssten jahrelang Wiedergutmachung leisten. Im Strafprozess wurden sie zu Teilschadenersatzzahlungen von rund 90.000 Euro verpflichtet.
Der angeklagte Schüler sagte vor Gericht, er habe die Höchster Mittelschule im Konferenzzimmer der Lehrer deshalb angezündet, weil das Feuer ihm einen Kick mit Adrenalin gegeben habe.