Auf einem Schutzweg in Lustenau wurde ein 59-jähriger Fußgänger am Nachmittag des 4. Mai 2020 in Lustenau von einem Tanklastzug angefahren und dabei tödlich verletzt. Das brachte dem 33-jährigen Lkw-Fahrer beim Strafprozess am Dienstag am Bezirksgericht Dornbirn einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ein.
Der unbescholtene Angeklagte mit dem Nettoeinkommen von 2000 Euro wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5940 Euro (220 Tagessätze zu je 27 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1485 Euro (55 Tagessätze). Mit 4455 Euro wurden drei Viertel der Strafe für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und der Bezirksanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.
Richter Frank Plasinger sprach den Angeklagten wegen mangelnder Aufmerksamkeit schuldig. Demnach bestand der Sorgfaltsverstoß des Lastkraftwagenfahrers darin, dass er auf den alkoholisierten Fußgänger auf dem Zebrastreifen zu spät reagiert hat.
Der Strafrichter stützte sich dabei auf das verkehrstechnische Gutachten von Christian Wolf. Der Sachverständige sagte, der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn der Lkw-Lenker sofort stark gebremst hätte.
Angehörige des Verstorbenen sagten vor Gericht als Zeugen, der Angeklagte habe bei seinem Besuch bei ihnen zugegeben, er habe den Fußgänger auf dem Schutzweg gesehen, dann aber einen Moment lang auf den Parkplatz neben der Straße gesehen. Der Angeklagte bestritt das und bekannte sich nicht schuldig. Privatbeteiligtenvertreter Daniel Wolff teilte mit, dass die Angehörigen in einem anhängigen Zivilprozess 100.000 Euro an Trauerschmerzengeld vom Lkw-Fahrer fordern würden.