Dorfpolizist schon zum zweiten Mal angeklagt

Prozess um versuchte Erpressung von privaten Gratisfahrten in Postbussen.
Bereits zum zweiten Mal hat die Staatsanwaltschaft einen Dorfpolizisten aus dem Bezirk Bludenz angeklagt. Dieses Mal werden dem 67-Jährigen versuchte Erpressung unter Ausnützung einer Amtsstellungen, Amtsmissbrauch, gefährliche Drohung und versuchte Anstiftung zur falschen Zeugenaussage vorgeworfen. Das bestätigte Gerichtssprecher Norbert Stütler. Der Schöffenprozess am Landesgericht findet am 18. März statt.
Der Ortspolizist soll erbost darüber gewesen sein, dass er am 30. Jänner 2020 für seine private Fahrt in einem öffentlichen Bus zu seiner Freundin 5,20 Euro bezahlen musste. In seiner Wut hat er sich als Reaktion darauf nach Darstellung der Anklagebehörde zu den angeklagten Straftaten hinreißen lassen.
Kontrollen angedroht
Demnach soll der Verkehrskontrolleur Postbusfahrern damit gedroht haben, er werde sie in Zukunft ganz genau auf Mängel und Alkohol kontrollieren, wenn er weiterhin für seine Busfahrten in die Wohnortgemeinde seiner Freundin bezahlen müsse.
Zudem soll er am 1. Februar 2020 zwei Buschauffeure ohne sachliche Notwendigkeit schikanös kontrolliert und damit Amtsmissbrauch begangen haben. Von einem Busfahrer soll der Angeklagte vergeblich 50 Euro für das Fahren mit Nebelscheinwerfern verlangt haben und von einem anderen Buslenker ebenso erfolglos 80 Euro für die ihm nicht vorgelegte Genehmigung für die Skiträger.
Unschuldsvermutung
Des Weiteren wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe bei seinem Anruf bei der ÖBB-Postbus GmbH damit gedroht, er werde wegen der Strafanzeige gegen ihn bei den Postbussen etwas finden und die Zeitung darüber informieren. Vorgeworfen wird ihm auch, er habe versucht, einen Postbus-Mitarbeiter dazu zu bewegen, die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe zurückzunehmen. Der unbescholtene Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Diversion gewährt
2017 musste er sich wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung und Imstichlassen eines Verletzten am Landesgericht verantworten. Im Strafantrag wurde ihm vorgeworfen, er habe bei der Kontrolle auf der Skipiste einen Skilehrer in den Schnee gestoßen und dabei leicht verletzt und sei dann davongefahren.
In der Hauptverhandlung wurde dem angeklagten Polizisten dann eine Diversion mit einem außergerichtlichen Tatausgleich gewährt. Nach einem moderierten Konfliktgespräch zwischen dem Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer wurde das Strafverfahren schlussendlich eingestellt.