“Mein Lieber, ich habe euch abgezockt”

33-Jähriger ließ Mitarbeiter per WhatsApp wissen, dass er ihn betrogen hatte.
er Angeklagte beging offenbar vorsätzlich einen Betrug und rühmte sich auch noch dafür. „Mein Lieber, ich habe euch abgezockt.“ Das schrieb der verheiratete junge Mann aus dem Bezirk Bregenz per WhatsApp einem Mitarbeiter eines Pfandhauses. Der verschuldete Türke hatte dem Pfandhaus sein Auto verpfändet und dafür ein Darlehen von 6200 Euro erhalten. Danach hat der geständige Angeklagte seinen beliehenen Pkw dennoch vorschriftswidrig in der Schweiz um 6000 Euro verkauft. Dafür hat er sich nach eigenen Angaben bei einer Versicherung die Kopie seines Typenscheins besorgt. Zuvor hat er vergeblich das Pfandhaus um den Typenschein gebeten.
Der Angeklagte habe bei mehreren Gläubigern Schulden gehabt und sei nach der bekannten Loch-auf-Loch-zu-Methode vorgegangen, sagte Richter Wallnöfer in seiner Urteilsbegründung. Er habe gewusst, dass er das verpfändete Fahrzeug nicht verkaufen dürfen hätte. Der 33-Jährige sei einschlägig vorbestraft, wegen Betrugs und Veruntreuung.
Bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe
Der Mitarbeiter des Pfandhauses berichtete als Zeuge vor Gericht, er habe herausgefunden, dass der Angeklagte dem Autohaus, bei dem er den Pkw gekauft habe, den Kaufpreis gar nicht bezahlt habe. Seine Mutter helfe ihm dabei mit Ratenzahlungen aus.
Wegen des Vergehens des schweren Betrugs wurde der mit drei Vorstrafen belastete Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil von Richter Thomas Wallnöfer, das der Angeklagte akzeptierte, ist nicht rechtskräftig. Die Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft. Als Schadenersatz hat der Angeklagte dem Pfandhaus 6200 Euro zukommen zu lassen.