Stoffmaske kommt wieder für Handel

Für körpernahe Dienstleistungen fällt die Maskenpflicht ganz.
Am Montagabend wurde die neue Verordnung mit Details zu den weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen präsentiert. Die Novelle bringt ab 1. Juli u.a. weitreichende Erleichterungen bei der Maskenpflicht: Indoor kann dann fast überall ganz auf Masken verzichtet werden, sofern “3G” gilt.
Die neuen Regelungen umfassen vor allem jene Maßnahmen, die die Regierung am 17. Juni angekündigt hat.
Ab 1. Juli können alle Veranstaltungen mit Sitz- oder Stehplätzen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden. Das betrifft Kunst und Kultur, aber auch den Sportbereich, inklusive des Gastronomieangebots. Für Veranstaltungen gilt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.
Im privaten Bereich sollen mit 1. Juli alle Kontakt- und Abstandsregeln fallen.
Weitere Erleichterungen ab 22. Juli
Weitere Erleichterungen sind dann für den 22. Juli in Aussicht genommen, wobei es dazu neuerlich eine Verordnung braucht. Abhängig sein werden diese Schritte dann sowohl vom Infektionsgeschehen als auch vom Impffortschritt, betonte man im Gesundheitsministerium.
Angekündigt waren seitens der Bundesregierung für dieses Datum etwa der Wegfall der Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen sowie eine weitere Lockerung der MNS-Pflicht: Bleibt die Lage stabil, muss der Mund-Nasen-Schutz dann nur noch in Öffis und Geschäften für den täglichen Bedarf angelegt werden.