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Haft nach gescheitertem Diebstahl einer Skihose

30.08.2021 • 21:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Angeklagter in zweiter Instanz zu Haftstrafe verurteilt.<span class="copyright"> Hartinger</span>
Angeklagter in zweiter Instanz zu Haftstrafe verurteilt. Hartinger

Aus Geldstrafe wurden in zweiter Instanz vier Monate Haft.

Drastisch erhöht wurde in zweiter Instanz die Strafe für den versuchten Diebstahl. Am Bezirksgericht Bregenz war der vorbestrafte Angeklagte nach dem Ladendiebstahl noch mit einer Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je 4 Euro) davongekommen. Bei der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde der mit mehreren Vorstrafen belastete 36-Jährige aber für den gescheiterten Diebstahl einer 169 Euro teuren Skihose zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, bei einer möglichen Höchststrafe von sechs Monaten. Hinzu kamen zwei weitere Haftmonate aus einer offenen, ursprünglich bedingt gewährten Vorstrafe. Damit beträgt die rechtskräftige Gesamtstrafe vier Monate Gefängnis.zwei weitere Haftmonate aus einer offenen, ursprünglich bedingt gewährten Vorstrafe. Damit beträgt die rechtskräftige Gesamtstrafe vier Monate Gefängnis.

Mehrere Verurteilungen

Angesichts der mehrfachen Verurteilungen sei eine Geldstrafe nicht mehr ausreichend, sagte Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Berufungssenats in ihrer Urteilsbegründung. Es bedürfe zur Abschreckung des zur Tatzeit eingeschränkt zurechnungsfähigen Angeklagten einer unbedingten Freiheitsstrafe. Bereits nach einem Jahr sei er als Straftäter erneut rückfällig geworden. Den versuchten Diebstahl habe er während zwei offener Probezeiten für Vorstrafen begangen.

Deshalb müsse auch eine der offenen Vorstrafen vollzogen werden, so Prechtl-Marte. Vom Widerruf einer anderen Vorstrafe, verhängt am Landesgericht im Ausmaß von sechs Monaten, könne hingegen abgesehen werden.
Das Berufungsgericht gab damit der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen das milde erstinstanzliche Urteil Folge. Das Bezirksgericht hatte es bei einer Geldstrafe belassen und keine der beiden offenen Vorstrafen widerrufen.

Der Angeklagte sagte, er habe die Skihose in dem Bregenzer Sportgeschäft nicht stehlen wollen. Er sei nach der Einnahme von Medikamenten verwirrt gewesen. Beim nächsten Ladendiebstahl werde er nicht mehr stehenbleiben, sondern davonrennen.