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Beklagter kommt zu spät: Urteil war schon verkündet

11.11.2021 • 20:23 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Gerecht? Weil der Anwalt und sein Mandant im Stau standen und zu spät kamen, wurden sie automatisch schuldig gesprochen. <span class="copyright">Hartinger</span>
Gerecht? Weil der Anwalt und sein Mandant im Stau standen und zu spät kamen, wurden sie automatisch schuldig gesprochen. Hartinger

Anwalt der beklagten Partei kam acht Minuten zu spät. Versäumnisurteil war bereits ergangen.

Um 8.08 Uhr betrat der Anwalt der beklagten Partei am Donnerstag den Verhandlungssaal des Landesgerichts Feldkirch. Der Beklagtenvertreter hatte sich um acht Minuten verspätet. Sein beklagter Mandant erschien noch ein paar Minuten später im Gerichtssaal. Der Beklagtenvertreter und der Beklagte kamen somit deutlich zu spät. Was weitreichende Folgen hatte, denn die Verhandlung war bereits beendet und der Zivilrichter hatte sein Urteil schon mündlich verkündet.
Die Verhandlung um ein angeblich mangelhaftes Boot war auf 8 Uhr angesetzt. Da von der beklagten Partei niemand erschienen war, erging auf Antrag der anwesenden klagenden Partei ein Versäumnisurteil. Da die beklagte Partei den Verhandlungstermin unentschuldigt versäumt hatte, wurde sie automatisch schuldig gesprochen, der beklagten Partei die geforderten 37.000 Euro zu bezahlen.

Urteil bekämpfen

Das wollte der Beklagte aber so nicht hinnehmen, weshalb das Versäumnisurteil vom Beklagtenvertreter nun mit einem Wiedereinsetzungsantrag bekämpft wird. Mit dem Rechtsmittel will der Anwalt des beklagten Bootsverkäufers erreichen, dass das Versäumnisurteil aufgehoben und die Verhandlung am Landesgericht neu durchgeführt wird. Dabei wird der Beklagtenvertreter damit argumentieren, dass ein unvorhergesehenes Ereignis ihn und seinen Mandanten am rechtzeitigen Erscheinen vor Gericht gehindert hat.

Vergebliche Anrufe

Der Anwalt des Bootsverkäufers sagte, er und sein Mandant seien bei der Autofahrt von Bregenz nach Feldkirch im Stau gestanden. Sie hätten für die Fahrt eine Stunde benötigt und hätten sich deshalb verspätet. Er habe ab 7.45 Uhr mehrmals vergeblich versucht, das Landesgericht telefonisch zu erreichen. Auch in der Kanzlei des Klagsvertreters habe sich am Telefon niemand gemeldet. Der Zivilrichter sagte, er habe das Versäumnisurteil verkünden müssen, weil der Klagsvertreter das beantragt habe. Der Beklagtenvertreter kritisierte seinen Anwaltskollegen für dessen unkollegiales Verhalten. Der Klagsvertreter hätte, meinte der Beklagtenvertreter, nach Verhandlungsbeginn freundlicherweise noch einige Minuten zuwarten sollen. Sollte dem Wiedereinsetzungsantrag stattgegeben werden, würde sich der Zivilprozess verteuern. Dann müssten Klägerin, Beklagter und die Anwälte noch einmal am Landesgericht erscheinen.
Der Beklagtenvertreter merkte an, er habe auch wegen mancher Formulierungen in Schriftsätzen der beklagten Partei nicht zugewartet und auf ein Versäumnisurteil bestanden.