Haftstrafe: Aus Rache Wohnhaus angezündet

Drei Jahre Haft wegen Brandstiftung. Brandschaden von halber Million Euro.
Nur Sie können es gewesen sein“, sagte Richterin Sabrina Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung zur Angeklagten. Wegen Brandstiftung wurde die mit 13 Vorstrafen belastete 41-Jährige am Montag am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Jan Rudigier meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, Staatsanwalt Johannes Hartmann Strafberufung zum Nachteil der Angeklagten. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.
Polizei alarmiert
Das hat sich nach den gerichtlichen Feststellungen am 5. September in Feldkirch ereignet: Die Angeklagte verdächtigte ihre 24-jährige Gastgeberin, bei der sie übernachtet hatte, des Diebstahls ihrer Geldtasche. Die 41-Jährige rief am Vormittag die Polizei an und sagte, die Beamten sollten sich beeilen, bevor sie einen Fehler mache. Unmittelbar zuvor hatte die Feldkircherin zu einem 29-jährigen Hausbewohner gesagt, sie werde die ganze Hütte anzünden, wenn sich der Geldtaschendiebstahl nicht rasch aufkläre.
Wenige Minuten später, so die Richter, zündete die wütende Angeklagte aus Rache für den angeblichen Diebstahl im Erdgeschoss im Zimmer ihrer nicht mehr anwesenden Gastgeberin einen Polsterstuhl an. Daraufhin geriet das gesamte Wohnhaus in Brand. Das Feuer griff auf das angebaute Wohnhaus über. Die Angeklagte sorgte dafür, dass der 29-jährige Hausbewohner sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen konnte. Danach ging sie weg
Ein Großaufgebot der Feuerwehr stand im Einsatz und verhinderte noch größere Schäden. Den Brandschaden bezifferten Versicherungsanwälte vor Gericht mit zumindest einer halben Million Euro. Der Schöffensenat verplichtete die angeklagte Frühpensionistin zu Schadenersatzzahlungen von vorerst 119.000 Euro. Mildernd bei der Strafbemessung werteten die Richter die verminderte Zurechnungsfähigkeit der Drogensüchtigen.
Drogenparty
Die Beschuldigte wurde noch am Tattag festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Sie bestreitet nach wie vor den Tatvorwurf, weshalb Verteidiger Rudigier auch einen Freispruch beantragte. Der Verfahrenshelfer merkte an, seine Mandantin habe in der Nacht vor dem Feuer in dem besagten Haus an einer Drogenparty teilgenommen.
Noch nicht entschieden wurde allerdings am Montag über die angeklagte Verleumdung: Die 41-jähirge Angeklagte soll vor der Polizei ihre damalige Gastgeberin als Brandlegerin verdächtigt haben.