Strafe erhöht, Geldstrafe verringert

Berufungsgericht verhängte über Dieb auch bedingte Haftstrafe.
Die Strafe wurde insgesamt erhöht, aber die Geldstrafe verringert. Was kurios klingt, erklärt sich so: Das Bezirksgericht Feldkirch gewährte im Juli 2021 dem Angeklagten trotz seiner 19 Vorstrafen für den Ladendiebstahl eine Geldstrafe von 1280 Euro (320 Tagessätze zu je vier Euro). Das Landesgericht Feldkirch hielt am Montag in der Berufungsverhandlung die Sanktion angesichts von sechs einschlägigen Vorstrafen und früheren Haftstrafen für zu milde. Der Berufungssenat verhängte über den Angeklagten wegen Diebstahls rechtskräftig eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von drei Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze à vier Euro).
Erhöhter Strafrahmen
In zweiter Instanz kam also eine für eine Probezeit von drei Jahre auf Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe hinzu. Allerdings wurde die zu bezahlende Geldstrafe um 320 Euro herabgesetzt. Die vom Berufungsgericht festgesetzte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet sieben Monaten Haft. Die erstinstanzliche Geldstrafe kam etwas mehr als fünf Haftmonaten gleich. Wegen zumindest zwei Haftstrafen in den letzten fünf Jahren galt für den rückfälligen Angeklagten ein erhöhter Strafrahmen von bis zu neun Monaten Gefängnis.
Nicht angemessen
Eine bloße Geldstrafe sei angesichts der vielen Vorstrafen und des Rückfalls nicht angemessen, sagte Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte als vorsitzende Richterin des Berufungssenats. Eine zu verbüßende Haftstrafe wäre zu streng. Das Landesgericht gab der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge.

Verhandelt wurde am Montag, wie schon am Bezirksgericht, in Abwesenheit des Angeklagten. Der Beschuldigte war vor der Polizei geständig. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat er im März 2021 in einem Feldkircher Geschäft ein T-Shirt und eine Schildkappe im Gesamtwert von 64 Euro gestohlen.