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Entlastung für die Gemeinden

26.01.2022 • 20:34 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
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Hartinger

Insgesamt 15 Mil­lionen Euro werden als Abgeltung von angefallenen Spitalsbeiträgen ausgezahlt.

Bei insgesamt 15 Millionen Euro liegen die Zuschüsse, mit denen das Land die zuletzt angefallenen Spitalsbeiträge der insgesamt 96 Vorarl­berger Gemeinden abfedert.

Auf Beschluss der Landesregierung wird die Abgeltung bis Ende Jänner ausgezahlt. Darüber informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher in einem Schreiben. Die damit erzielte Entlas­tung für die Gemeinden belaufe sich auf rund 15,7 Prozent, heißt es. Bei den bewilligten Zuschüssen handle es sich um „eine wichtige Hilfestellung und Inves­tition ins Gesundheitswesen“, meint Wallner.

Landeshauptmann Markus Wallner. <span class="copyright">Stiplovsek</span>
Landeshauptmann Markus Wallner. Stiplovsek

Mit 40 Prozent hätten sich die insgesamt 96 Vorarlberger Gemeinden gemäß Spitalbeitragsgesetz an den Spitalsabgängen zu beteiligen. Die gewährte Landesunterstützung reduziert den zu stemmenden Prozentsatz auf unter 34 Prozent. Anstatt der über 95,6 Millionen Euro, die von Gemeindeseite laut vorliegender Endabrechnung für 2020 zu übernehmen sind, beläuft sich die neue Beitragssumme auf nunmehr rund 80,6 Millionen Euro. „Hinter der spürbaren Hilfestellung steht das Ziel, Belas­tungsspitzen möglichst abzufedern und den Gemeinden finanzielle Spielräume zu erhalten“, räumt Landeshauptmann Wallner ein.

Partnerschaftlich

Die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Vorarlberg baue auf einer engen und gelebten Zusammenarbeit von Land und Gemeinden, ergänzt die ressortzuständige Gesundheitsreferetin. Wie in vielen anderen Politikbereichen werde partnerschaftlich und konsequent an einem Strang gezogen, meint Rüscher.

Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. <span class="copyright">Hartinger</span>
Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. Hartinger

Ein wichtiger Meilenstein bei der Finanzierung der Spitäler ist aus Sicht der Landesrätin die gemeinsam ausgearbeitete Novelle des Spitalbeitragsgesetzes gewesen, die mit Jänner 2016 in Kraft getreten ist. „Die Umstellung von Einzelfall- auf Pauschalverrechnung hat den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Land, Gemeinden und auch die Krankenhäuser sind dadurch von viel Bürokratie entlastet worden“, erläutert Rüscher. Und auch weiterhin werde im Sinne der Menschen intensiv gearbeitet, um beste Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Gemeindeförderungen

Im Zeitraum 2016 bis einschließlich 2021 sind aus echten Landesmitteln Gemeindeförderungen in Höhe von rund 790 Millionen Euro ausgeschüttet worden. Im gleichen Zeitraum wurden an die Gemeinden zusätzlich Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von insgesamt rund 490 Millionen Euro ausbezahlt.