Wahlmanipulation in Bludenz: Haftstrafe

SPÖ-Wahlkampfhelferin füllte laut Urteil bei Stichwahl für andere Wähler Stimmzettel aus.
Der Strafrichter ging in seinem Urteil nicht davon aus, dass die Bludenzer Bürgermeisterstichwahl 2020 in dem Sinne manipuliert wurde, dass ein Kandidat zu Unrecht Wahlstimmen erhielt.
Aber Richter Alexander Frick stellte am Donnerstag bei der Verhandlung am Bezirksgericht Bludenz Manipulationen bei Wahlkarten fest, die er ahndete. Er sprach die angeklagte SPÖ-Wahlkampfhelferin wegen Urkundenfälschung und Fälschung eines Beweismittels schuldig. Dafür wurde die unbescholtene Angeklagte zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden und für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung nachgesehenen Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die von Michael Battlogg verteidigte Angeklagte und Bezirksanwalt Stefan Willi nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat die 28-Jährige bei Stimmzetteln von mehreren Wahlkartenwählern selbst den SPÖ-Bürgermeisterkandidaten Mario Leiter angekreuzt. Die Angeklagte sagte, die Wahlberechtigten hätten ihr davor gesagt, dass sie den Kandidaten Leiter wählen wollten. Zum Bürgermeister wurde in der Stichwahl aber von der Mehrheit der Bludenzer Wahlberechtigten der ÖVP-Kandidat Simon Tschann gewählt.
Schuldig gesprochen wurde die SPÖ-Wahlkampfhelferin auch deshalb, weil sie der Wahlbehörde Wahlkarten vorlegte, auf denen andere SPÖ-Wahlkampfhelfer zuvor Unterschriften der Wahlberechtigten gefälscht haben sollen.
Keine bösen Absichten
Die Angeklagte gab zu Protokoll, sie habe im Wahlkampfeinsatz keine bösen Absichten gehabt, dabei aber Fehler gemacht. Richter Frick urteilte am Donnerstag nur über jene Anklagepunkte, zu denen die Angeklagte geständig oder teilweise geständig war. Den großen Rest schied der Strafrichter zumindest vorerst aus dem Verfahren aus.
Erst durch die Polizei erfahren
Bezirksanwalt Stefan Willi sprach zu Beginn der Verhandlung von 35 Anklagepunkten, darunter Wahlbehinderung und Fälschung bei einer Wahl. Der öffentliche Ankläger sagte, in einem Fall habe der Wahlberechtigte erst durch die Polizei erfahren, dass in seinem Namen mit einer Wahlkarte gewählt worden sei. Gegen 20 Beschuldigte habe die Staatsanwaltschaft ermittelt, so Willi. Acht geständigen Beschuldigten habe die Staatsanwaltschaft eine Diversion gewährt. Elf Strafverfahren wurden demnach eingestellt.