Debatte um direkte Demokratie

Volksabstimmung über das Volksabstimmen oder ein Volksbegehren?
Die direkte Demokratie war am Mittwoch auf Antrag der SPÖ Thema im Rechtausschuss des Vorarlberger Landtags. Darin beantragten die stellvertretende Klubobfrau Manuela Auer und Abgeordnete Elke Zimmermann eine Volksabstimmung über die Frage der Volksabstimmungen auf Gemeindeebene. Konkret sollte die Fragestellung lauten: „Sind Sie dafür, dass sich der Vorarlberger Landtag und die Vorarlberger Landesregierung mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln für eine Änderung der Bundesverfassung einsetzen, damit das bürgerliche Volksabstimmungsrecht auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene in der Bundesverfassung festgeschrieben wird?“
Verfassungswidrig
Hintergrund des Antrags ist die von Bürgerinnen und Bürgern initiierte Volksabstimmung in Ludesch, bei der im November 2019 Expansionsplänen des Fruchtsaftherstellers Rauch eine Absage erteilt wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat nach einer Anfechtung jedoch im Oktober 2020 die Volksabstimmung selbst sowie Teile der Bestimmungen in der Vorarlberger Gesetzgebung zum Thema als verfassungswidrig aufgehoben. Es widerspreche dem repräsentativ-demokratischen System, wenn die Gemeindevertretung über eine von den Bürgern initiierte Volksabstimmung gegen ihren Willen an eine Entscheidung gebunden werde, lautete die Begründung der Verfassungsrichter. Weiterhin möglich seien jedoch Volksabstimmungen, welche von der Gemeindevertretung selbst eingeleitet oder deren Ergebnisse von der Gemeindevertretung für verbindlich erklärt würden. Für eine Rückkehr zur ursprünglich gültigen Regelung wäre eine Änderung der österreichischen Verfassung notwendig. Mit der Volksabstimmung in Vorarlberg sollten die Landesregierung und der Landtag mit einem direkten Mandat der Bevölkerung ausgestattet werden, sich für eine solche Änderung einzusetzen.

Die Verantwortlichen der schwarz-grünen Koalition halten eine Volksabstimmung zu der Frage jedoch nicht für sinnvoll, teilte ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück im Vorfeld der Ausschusssitzung mit. Sinnvoller sei stattdessen ein österreichweites Volksbegehren. Denn ein solches sei „per se bundesweit relevant, weil es im gesamten Staatsgebiet zur Unterzeichnung aufliegt“. Dank der digitalen Handysignatur sei die Unterstützung mittlerweile für die Bürgerinnen und Bürger „leicht und unbürokratisch“ zu bewerkstelligen. Bereits 100.000 Unterschriften würden genügen, damit das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden müsse. „Dort ist auch der richtige Ort für dieses wichtige Anliegen“, betonte der Klubobmann. Im gemeinsamen Antrag der Regierungsparteien wird daher die Landesregierung aufgefordert, ein allfälliges Volksbegehren zu dem Thema zu unterstützen.

Kritisch äußerten sich zum Antrag jedoch die Verantwortlichen des Netzwerks „Volksabstimmen über Volksabstimmen“. Der Sprecher der Initiative, Christoph Aigner, erinnerte in einer Aussendung daran, „dass die meisten Volksbegehren wirkungslos im Sand verlaufen“. Er zeigte sich zudem verwundert darüber, dass seitens der Politik nicht das stärkste Werkzeug – sprich eine verbindliche Volksabstimmung – eingesetzt werde, sondern nur das zweit- oder drittbeste. Nicht zuletzt würden dadurch die Verantwortung und die Arbeit auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. So werde eine landesweite Volksabstimmung von der öffentlichen Hand organisiert und durchgeführt. Die Organisation eines österreichweiten Volksbegehrens müsse dagegen in erster Linie durch das Netzwerk organisiert werden. In zweiter Linie wären auch der Verwaltungsapparat im Innenministerium und in den Gemeinden zuständig. „Nach zwei Jahren Engagement für die Wiedereinführung des bürgerlichen Volksabstimmungsrechts per Verfassungsänderung bezeichnet sich das Netzwerk als ‚gebranntes Kind‘ und bleibt skeptisch“, teilte Aigner in einer Aussendung mit.
“Commitment” gefragt
Allerdings zeigten sich die Verantwortlichen des Netzwerks offen für ein österreichweites Volksbegehren. Der schwarz-grüne Antrag stehe und falle jedoch mit dem „Commitment“. Daher müsse bis zur Beschlussfassung im Landtag am kommenden Mittwoch in einem Sideletter festgeschrieben werden, wie die Arbeitsteilung ausschauen solle. Es brauche Klarheit, welche Unterstützung seitens der Landesregierung in allen drei Phasen des Volksbegehrens geleistet werden könne. Denn nur wenn der schwarz-grüne Antrag ernst gemeint sei, könne man sich beim Netzwerk überlegen, eine solche Aufgabe zu schultern.