Anklage: Großbrand
durch Silvesterrakete

Mathis Fotografie
Prozess am 13. Dezember gegen zwei 19-Jährige wegen Brandstiftung in Industriepark.
Mit einer waagrecht abgefeuerten Feuerwerksrakete haben die beiden damals 19 Jahre alten Angeklagten nach Darstellung der Staatsanwaltschaft am 1. Jänner 2022 im Industriepark Kunert in Rankweil bei Gebäuden von zwei Firmen einen Großbrand mit einem Schaden von rund 43 Millionen Euro verursacht.Der Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter gegen die nunmehr 20-jährigen Angeklagten findet am kommenden Dienstag am Landesgericht Feldkirch statt.
Angeklagt wurden die türkischstämmigen Österreicher nicht nur wegen Brandstiftung, sondern auch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Denn sie sollen in der damaligen Neujahrsnacht unmittelbar vor dem Feuer im Industriepark mit einer auf einer Straße waagrecht abgefeuerten und an einem Zaun abprallenden Silvesterrakete beinahe eine Personengruppe getroffen haben. Für Brandstiftung sieht das Strafgesetzbuch ein bis zehn Jahre Gefängnis vor.
Personen gefährdet
Die unbescholtenen jungen Erwachsenen sollen gegen Mitternacht in Rankweil entlang einer Straße vier Feuerwerksraketen gezündet haben. Eine der Raketen soll die Personengruppe gefährdet haben. Danach, so die Anklage, seien die 19-Jährigen mit zwei Raketen davongerannt. Eine weitere Rakete hätten sie auf einer Straße abgefeuert. Und die letzte gezündete Rakete hätten sie gegen 0.02 Uhr waagrecht über den Vorplatz des Industrieparks fliegen lassen.
Der Feuerwerkskörper sei bei einem überdachten Lagerplatz mit zwei Holzpaletten eingeschlagen. Dadurch sei ein Feuer entfacht worden, das sich zu einem Großbrand ausgeweitet habe. Ab 0.48 Uhr seien letztlich 400 Feuerwehrleute im Einsatz gestanden. Weil die Rakete nicht senkrecht, sondern waagrecht abgefeuert worden sei, sei nicht von Fahrlässigkeit, sondern von zumindest bedingt vorsätzlichem Verhalten auszugehen. Die Angeklagten hätten die Feuersbrunst in Kauf genommen.
Überwachungskameras
Die beiden Angeklagten bestreiten, mit der Silvesterrakete im Industriepark etwas zu tun haben. Die Staatsanwaltschaft verweist dazu darauf, dass Überwachungskameras das Abschießen der ersten vier Raketen auf der Straße und die Flucht der Angeklagten festgehalten hätten. Der folgenschwere Vorfall beim Industriepark sei zwar nicht gefilmt worden. Aber die dortige ähnliche Tat sei in unmittelbarer örtlicher und zeitlicher Nähe zu den ersten vier Vorfällen auf der Straße geschehen.