Berufung: Verdoppelte
Strafen für Impffälscher

Landesgericht wandelte in Berufungsverhandlungen Strafen um.
In Berufungsverhandlungen am Landesgericht Feldkirch wurden mehrere Geldstrafen für Urkundenfälschungen mit falschen Impfnachweisen rechtskräftig verdoppelt.
Das Berufungsgericht verhängt für derartige während der Coronapandemie begangene Delikte in der Regel selbst für geständige Ersttäter unbedingte, also zur Gänze zu bezahlende Geldstrafen von 180 Tagessätzen. Bezirksgerichte hatten in erster Instanz für gewöhnlich mit zur Hälfte bedingt gewährten Geldstrafen das Auslangen gefunden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sprach sich in Berufungsverhandlungen für unbedingte Geldstrafen von mehr als 180 Tagessätzen aus. Die mögliche Höchststrafe für das Vergehen der Urkundenfälschung wäre ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.
Bezirksgericht Dornbirn
Eine unbescholtene und geständige Angeklagte wurde am Landesgericht zur Bezahlung von 2160 Euro (180 Tagessätzen zu je 12 Euro) verurteilt. Das Bezirksgericht Dornbirn hatte zuvor eine teilbedingte Geldstrafe von 2160 Euro (180 Tagessätze à 12 Euro) für ausreichend gehalten. Davon hatte der unbedingte, zu bezahlende Teil 1080 Euro ausmacht. Ein geständiger und unbescholtener Angeklagter war in erster Instanz mit einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (180 Tagessätze zu je 8 Euro) davongekommen, davon 720 Euro unbedingt. In zweiter Instanz wurde die teilbedingte Geldstrafe in eine zur Gänze zu bezahlende von 1440 Euro umgewandelt. Auch bei einer anderen unbescholtenen Angeklagten wurde die zu bezahlende Geldstrafe verdoppelt, von 1440 Euro auf 2880 Euro (180 Tagessätze zu je 16 Euro).
Nicht im Leumundszeugnis
Impffälschungen während einer Pandemie müssten zur allgemeinen Abschreckung streng geahndet werden, sagte Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Berufungssenats am Landesgericht. Denn dadurch habe sich die Gefahr der Verbreitung des Coronavirus erhöht. Geldstrafen von 180 Tagessätzen würden aber nicht im Leumundszeugnis aufscheinen.
Auch in Deutschland strafbar
Angeklagte Vorarlberger hatten zumeist Ende 2021 gefälschte Impfnachweise in Lindauer Apotheken vorgelegt und echte digitale Impfzertifikate erhalten wollen. Mittlerweile sei geklärt, dass dieses Vorgehen auch in Deutschland strafbar sei, merkte Richterin Prechtl-Marte in einer der Berufungsverhandlungen an. Die Staatsanwaltschaft Kempten übertrug deshalb der Staatsanwaltschaft Feldkirch Strafverfahren gegen Beschuldigte aus Vorarlberg.