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Diebstähle in Pkw: 15 Monate Haft

28.12.2022 • 21:03 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte verwendete fremde Bankomat- und Kreditkarten. <span class="copyright">Symbolbild/APA/HANS KLAUS TECHT</span>
Der Angeklagte verwendete fremde Bankomat- und Kreditkarten. Symbolbild/APA/HANS KLAUS TECHT

Vorbestrafter Drogenkonsument stahl aus unversperrten Autos und beantragt nun Therapie statt Strafe.

Der geständige Angeklagte hat im Sommer in drei Nächten mit Diebstählen aus unversperrten Autos in der Kummenbergregion und im Rheindelta Beute im Wert von mehreren Hundert Euro gemacht. Mit dabei gestohlenen Bankomat- und Kreditkarten hat er sich aus Automaten Lebensmittel und Zigaretten verschafft; diese Taten wurden als Einbruchsdiebstähle gewertet.

Drei Tage Bedenkzeit

Wegen Einbruchsdiebstahls, Diebstahls, versuchten Diebstahls, Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel wurde der einschlägig vorbestrafte 20-Jährige am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wären drei Jahre Gefängnis gewesen.

Er sei von Cannabis abhängig, sagte der Angeklagte vor Gericht. <span class="copyright">Symbolbild/AP Photo/Mary Altaffer</span>
Er sei von Cannabis abhängig, sagte der Angeklagte vor Gericht. Symbolbild/AP Photo/Mary Altaffer

Der Angeklagte wurde dazu verpflichtet, einem Geschädigten 360 Euro zu bezahlen und dem Staat als sogenannten Verfallsbetrag für die kriminelle Bereicherung 553 Euro. Die Zahlungen werden aus dem sichergestellten Bargeldbetrag von 6000 Euro beglichen.

Traumatische Erfahrungen

Der Angeklagte beantragte Therapie statt Strafe. Der Iraker sagte, er sei von Cannabis abhängig und habe die Taten zur Finanzierung seines Drogenkonsums begangen. Richter Dietmar Nußbaumer entschied am Mittwoch noch nicht über den Antrag. Der Angeklagte gab zu Protokoll, er habe Cannabis geraucht, um traumatische Erfahrungen in seiner Kindheit verarbeiten zu können. So sei sein Vater von der islamistischen Terrororganisation IS (Islamischer Staat) entführt worden. Er wisse nicht, ob sein Vater noch lebe.

Verfahren anhängig

Der aus Syrien Geflüchtete ist in Vorarlberg auch schon wegen schweren Raubes und Raubes sowie wegen anderer Diebstähle verurteilt worden. Beim Feldkircher Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sei deswegen ein Verfahren zur Aberkennung des Aufenthaltstitels des subsidiären Schutzes anhängig, merkte Strafrichter Nußbaumer an.