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Geldstrafe: Mitarbeiter
beging 25 Diebstähle

10.01.2023 • 14:37 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Der Mann bekam ein mildes Urteil.           <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Der Mann bekam ein mildes Urteil. Klaus Hartinger

Milde für 35-Jährigen, weil er unbescholten und geständig war und Wiedergutmachung leistete.

Der damalige Mitarbeiter eines Dornbirner Handelsgeschäfts hat zwischen Dezember 2020 und Jänner 2022 an seinem Arbeitsplatz bei 25 Diebstählen Waren im Gesamtwert von 4500 Euro gestohlen. Aus dem Verkaufsraum und dem Lager hat der geständige Angeklagte etwa Laptops, Fernseher, Saugroboter, Schlagschrauber, Raclettegeräte, Schuhe und ein Abschleppseil entwendet und in seinem Fahrzeug verstaut.

Wegen des Vergehens des Diebstahls wurde der unbescholtene Angestellte mit dem Nettoeinkommen von 1950 Euro in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2160 Euro (180 Tagessätze zu je 12 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1060 Euro. Die anderen 1060 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Rechtskräftig

Das Urteil, mit dem der von Andreas Germann verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein halbes Jahr Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht drei Monaten Haft.

Die Strafe fiel milde aus, weil der Angeklagte unbescholten ist, von Anfang an geständig war und mit eingestandenen Taten zur Wahrheitsfindungen beigetragen hat. Zudem hat der 35-jährige Deutsche den Schaden bereits gutgemacht. Darüber hinaus habe er sich nach dem Jobverlust nicht in die soziale Hängematte gelegt, sondern arbeite nun woanders, merkte der Staatsanwalt an.

Angeklagt war das Vergehen des gewerbsmäßigen Diebstahls mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Gefängnis. Richter Christoph Stadler ging allerdings von keinem gewerbsmäßigen Vorgehen mit einer fortlaufenden kriminellen Einnahmequelle aus. Zumal dafür die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben seien, wie der Strafrichter sagte. Denn der angerichtete Schaden habe weniger als 400 Euro im Monat ausgemacht.