Acht Jahre Haft für rückfälligen Dealer
Strafe für 60-Jährigen fiel auch wegen Vorstrafen hoch aus.
Zwischen Jänner 2020 und Juli 2022 hat der Oberländer nach Ansicht der Richter in Vorarlberg 370 Gramm Kokain und 450 Gramm Marihuana verkauft. Dafür wurde der mit elf Vorstrafen belastete Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen 23 Monate Haft aus einer offenen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe acht Jahre und elf Monate Gefängnis.
Nicht rechtskräftig
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidiger German Bertsch meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die widerrufene Vorstrafe sowie gegen die Verpflichtung zur Zahlung von kriminell erwirtschafteten 30.000 Euro an den Staat an. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete eine Strafberufung an.
Der Strafrahmen erhöhte sich um die Hälfte auf ein bis 15 Jahre, weil der Angeklagte in der Vergangenheit bereits zu zumindest zwei einschlägigen Haftstrafen verurteilt worden ist. Der drogenabhängige 60-Jährige hat als Drogenhändler schon Freiheitsstrafen von vier und viereinhalb Jahren verbüßt.
Rasch rückfällig geworden
Der Angeklagte sei mit zahlreichen einschlägigen Drogenstrafen belastet und rasch rückfällig geworden, sagte Richter Stadler in seiner Urteilsbegründung. Der Schöffensenat hielt die Angaben des Angeklagten für unglaubwürdig, der nur 230 Gramm Kokain verkauft haben will. Der ledige Mann wurde im Juli 2022 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Damals wurde auch sein Chauffeur festgenommen
Der 62-Jährige wurde aber schon nach elf Tagen aus der Untersuchungshaft in die Freiheit entlassen. Der Pensionist war nach Ansicht der Richter dem 60 -jährigen Hauptangeklagten beim Verkauf von 55 Gramm Kokain und 50 Gramm Marihuana behilflich und erhielt dafür ein wenig Kokain.
Über den unbescholtenen 60-Jährigen wurde eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt.
Höchststrafe drei Jahre Haft
Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Zehra Yilmaz-Arslan verteidigte Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Staatsanwalt Fußenegger meldete Strafberufung an. Die mögliche Höchststrafe für den an Suchtmittel gewöhnten Drogenkonsumenten wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Du hast einen Tipp für die NEUE Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@neue.at.