U-Ausschüsse: Verlierer auf allen Seiten

Das Debakel um die Reform der Untersuchungsausschüsse des Landtags. Eine Analyse.
Auch am Tag nach dem Scheitern der monatelangen Verhandlungen über eine Reform der Untersuchungsausschüsse im Landtag ist in der Landespolitik noch keine Ruhe eingekehrt.
Während sich Grünen-Klubobfrau Eva Hammerer in einer Aussendung weiterhin kämpferisch gab und auf neue Gespräche pochte, übte SPÖ-Chefin Gabriele Sprickler-Falschlunger scharfe Kritik an der kleineren Regierungspartei.
Nicht vollstreckbar
Der große Streitpunkt, der eine Einigung in den Verhandlungen verhindert hat, scheint unterdessen gar kein so großer zu sein. Zumindest wenn es nach den Einschätzungen der Juristen des Landes geht. Sie sehen bei der Frage, ob das Landesverwaltungsgericht – wie von der Opposition gefordert – oder der Landesvolksanwalt beziehungsweise der Landes-Rechnungshof – von der ÖVP favorisiert – als Schlichtungsstelle in Sachen Aktenlieferung fungieren sollen, Vor- und Nachteile auf beiden Seiten. Unabhängig von der gewählten Institution ist die Entscheidung nach Einschätzung der Experten jedoch nicht vollstreckbar.

Die U-Ausschuss-Reform auf dieser Basis platzen zu lassen, mutet ein wenig so an wie nach einer langen Wanderung über Stock und Stein nicht in der Alphütte einzukehren, weil man sich nicht einigen kann, ob man rechts oder links um die Hütte herum zum Eingang gehen soll. Schließlich ist es den Parteienvertretern bei den Verhandlungen gelungen, in zwölf von 13 strittigen Punkten eine Einigung zu erzielen. In Anbetracht dieser Tatsache fällt es auch schwer, der ÖVP die alleinige Schuld für das Scheitern der Gespräche anzulasten, wie es die Vertreter von FPÖ, SPÖ und Neos versuchen. Schließlich haben sich die Schwarzen in Sachen U-Ausschussreform deutlich bewegt und sind der Opposition in wichtigen Fragen entgegengekommen.
Vorsitzführung
So wäre es beispielsweise künftig möglich gewesen, dass mehrere Fraktionen gemeinsam einen U-Ausschuss einberufen. Jene Partei, welche den Obmann oder die Obfrau stellt, hätte zudem einen weiteren Sitz im Ausschuss erhalten sollen. Immerhin geht mit der Vorsitzführung ein hohes Arbeitspensum einher, wie sich beim Hypo-U-Ausschuss im Jahr 2016 gezeigt hat.
Schon 2016 Unstimmigkeiten
Auch weitere Forderungen der Opposition wären umgesetzt worden. Die U-Ausschüsse des Landtags wären künftig beispielsweise medienöffentlich gewesen. Ebenso wurde eine Lösung gefunden, wie der Verfahrensanwalt bestimmt werden soll. Denn auch dieser Vorgang hatte bei der U-Ausschuss-Premiere im Jahr 2016 für Unstimmigkeiten gesorgt.

Im Zuge der Reform hätte nun festgelegt werden sollen, dass zu Beginn jeder Legislaturperiode ein Pool an möglichen Verfahrensanwälten festgelegt wird. Aus diesen mindestens fünf Kandidaten hätte dann im Falle der Einberufung eines U-Ausschusses einer oder eine ausgewählt werden sollen. Wären sich die Fraktionen nicht einig geworden, hätte das Los entschieden. Mit dem Reform-Paket wären also in vielen Bereichen deutliche Verbesserungen erzielt worden. Nach dem Scheitern der Gespräche bleiben die U-Ausschüsse ein zahnloser Tiger.
Verhärtete Fronten
Obwohl sich die Verantwortlichen der Grünen noch nicht mit dem Aus für die Reform abfinden wollen, scheint eine Wende in der Sache – zumindest kurzfristig – nahezu unmöglich. Zu verhärtet sind die Fronten zwischen der Opposition und der ÖVP. Beide Seiten haben ihren Standpunkt öffentlich klar dargestellt und können sich nun schwer einen Rückzieher leisten. Und doch wäre es im Sinne der Demokratie wünschenswert, wenn es doch noch eine Einigung geben würde.
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