Haftstrafe für Darlehensbetrug

30-Jähriger musste sich vor Gericht verantworten, weil er sich Geld von Bekanntem geliehen hatte.
Wegen des Vergehens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs musste sich der mit mehreren einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Er wurde zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen fünf Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe aus der Steiermark. Damit beläuft sich die Gesamtstrafe auf zwölf Monate Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Geld von Bekanntem geliehen
Der 30-jährige Angeklagte hat nach Ansicht von Richter Richard Gschwenter einen privaten Darlehensgeber um mehr als 20.000 Euro betrogen. Demnach hat sich der Angeklagte in seiner finanziellen Notlage zwischen 2021 und 2022 im Bezirk Feldkirch immer wieder Geld von seinem Bekannten ausgeliehen. Der verschuldete und gerichtlich gepfändete Angeklagte habe gewusst, dass er die geliehenen Gelder nicht zurückzahlen könne, meint der Strafrichter. Der Angeklagte habe mit einem Foto, auf dem er mit einem Haufen Geld in den Händen zu sehen sei, vorgetäuscht, seine Schulden zu begleichen. Keinen Beweis gebe es für die Vortäuschung eines Arbeitseinkommens.

Erschwerend gewertet wurden die einschlägigen Vorstrafen, der rasche Rückfall und die Begehung der Taten während Probezeiten nach früheren Verurteilungen. Mildernd wirkten sich das Teilgeständnis und die Rückzahlung eines geringen Betrags aus. Richter Gschwenter sah davon ab, den Angeklagten auch noch zehn Wochen Haft verbüßen zu lassen, die bei einer früheren Verurteilung von einem steirischen Bezirksgericht bedingt nachgesehen worden waren.
Schulden doch noch beglichen
Verteidiger Andreas Mandl beantragte einen Freispruch, weil sein Mandant keine Betrugsabsicht gehabt habe. Wegen Einmietbetrugs sei keine Anklage erfolgt, merkte Richter Gschwenter an. Denn als straffreie tätige Reue sei gewertet worden, dass der Beschuldigte Schulden als Hotelgast nach einiger Zeit doch noch beglichen habe.
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