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Rechtskräftig: Betrug mit Wohnbeihilfe

27.01.2023 • 15:38 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Das Land Vorarlberg um 9700 Euro betrogen. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Das Land Vorarlberg um 9700 Euro betrogen. Klaus Hartinger

Erbschaft verschwiegen: Oberlandesgericht bestätigte teilbedingte Geldstrafe wegen Sozialbetrugs.

Wegen schweren Betrugs wurde die unbescholtene Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 720 Euro. Die anderen 720 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte das Urteil des Landesgerichts Feldkirch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht  sechs Monaten Haft.

Zu unrecht kassierte Wohnbeihilfe

Nach Ansicht der Richter hat die Angeklagte das Land Vorarlberg um 9700 Euro an zu Unrecht kassierter Wohnbeihilfe betrogen. Denn sie habe verschwiegen, dass sie eine geerbte Liegenschaft um 150.000 Euro verkauft habe.

Der Berufung der Angeklagten wurde am Oberlandesgericht keine Folge gegeben. Am Landesgericht war die 44-Jährige noch dazu verpflichtet worden, dem Land Vorarlberg 9700 Euro zurückzuzahlen. In der Berufungsverhandlung in Innsbruck wurde dieser Beschluss aufgehoben. Nun muss das Land seine Rückzahlungsforderung zivilrechtlich einklagen.

Es könne aus Sicht des Steuerzahlers nicht angehen, dass nicht zustehende Sozialleistungen dennoch bezogen werden, sagte der Feldkircher Strafrichter.

Sozialsystem missbraucht

Die Feldkircher Staatsanwältin sagte, die Angeklagte sei eine Sozialbetrügerin, die das Sozialsystem schändlich missbraucht habe. Dennoch habe die Angeklagte die Chuzpe gehabt, sich vor Gericht nicht schuldig zu bekennen.

Der Verteidiger beantragte einen Freispruch. Denn seine Mandantin habe niemanden schädigen wollen. Sie sei im Tatzeitraum wegen ihrer psychischen Probleme nicht zurechnungsfähig gewesen. Die Behauptung der Staatsanwältin, die Angeklagte sei dank ihrer Erbschaft zu einer vermögenden Frau geworden, sei falsch. Denn sie habe von den 150.000 Euro aus dem Liegenschaftsverkauf inzwischen nichts mehr. Sie sei arm wie eine Kirchenmaus.

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