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Einigung: Lieferant bezahlt 100.000 Euro

30.01.2023 • 15:40 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Der Vergleich sieht die Zahlung von 100.000 Euro vor. <span class="copyright">Symbolbild Shutterstock</span>
Der Vergleich sieht die Zahlung von 100.000 Euro vor. Symbolbild Shutterstock

Vorarlberger Händler klagte entgangenen Jahresgewinn von 150.000 Euro für nicht gelieferte Waren ein.

Die Streitparteien schlossen am Montag zur Beendigung des Zivilprozesses am Landesgericht Feldkirch einen bedingten gerichtlichen Vergleich ab. Demnach bezahlt der beklagte italienische Lieferant der klagenden Vorarlberger Handelsfirma innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft der Vereinbarung 100.000 Euro. Die eigenen Prozesskosten trägt jeder selbst.

Der Vergleich kann in den nächsten vier Wochen noch widerrufen und für ungültig erklärt werden; sollte ein Widerruf erfolgen, würde der Prozess mit einem umfangreichen und teuren Sachverständigengutachten fortgesetzt werden und Zivilrichterin Yvonne Summer ein Urteil schreiben.

Vertragsbruch

Der Vorarlberger Händler hat in seiner Klage 150.000 Euro als entgangenen Jahresgewinn gefordert. Denn der italienische Lieferant habe von einem Tag auf den anderen die bestellten Waren nicht mehr geliefert und so die jahrelange Geschäftsbeziehung beendet. Dadurch habe die italienische Firma den mündlichen Vertrag gebrochen. Dadurch sei der klagenden Partei mit dem Exklusivvertrieb für Österreich, die die italienischen Waren nicht mehr verkaufen habe können, der eingeklagte Schaden entstanden.

Beklagtenvertreter Christoph Fink erwiderte, es habe gar keinen Vertrag gegeben. Die klagende Partei habe bestellt, und das italienische Unternehmen habe eines Tages die Waren nicht mehr liefern wollen. Zunächst bot der Anwalt des italienischen Lieferanten für eine gütliche Einigung 20.000 Euro an, dann 50.000 und letztlich 100.000.

Klagsvertreter Anton Weber sagte, die Prozesskosten für die klagende Partei würden sich bereits auf 28.000 Euro belaufen. Das auch deshalb, weil zunächst vor einem italienischen Gericht verhandelt worden sei. Der Anwalt des Vorarlberger Händlers merkte an, er hoffe, dass die italienische GmbH die vereinbarte Vergleichssumme auch tatsächlich bezahle und sich nicht auflöse.

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