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Jahrelang häusliche Gewalt

01.02.2023 • 16:35 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
 Seit Dezember 2022 habe es keine Vorfälle mehr gegeben.<span class="copyright"> Klaus Hartinger</span>
Seit Dezember 2022 habe es keine Vorfälle mehr gegeben. Klaus Hartinger

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen 27-Jährigen, der Gattin drei Jahre hinweg misshandelt und bedroht hat. Trotzdem leben sie inzwischen wieder miteinander.

Wegen fortgesetzter Gewaltausübung wurde der unbescholtene und reumütig geständige Teilzeitarbeiter am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1960 Euro (280 Tagessätze zu je 7 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 980 Euro. Der angeklagte 27-Jährige muss Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, sich einem Antiaggressionstraining unterziehen und die begonnene Psychotherapie fortsetzen.  Das milde Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die Geldstrafe entspricht umgerechnet vier Monaten Haft.

Gerichtliche Feststellungen

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte seine Gattin zwischen Oktober 2019 und Dezember 2022 wiederholt geschlagen, getreten, mit Gegenständen beworfen, bedroht und dabei auch genötigt. Durch die Misshandlungen erlitt die junge Frau laut Urteil mehrmals Hämatome. Demnach hat er ihr auch damit gedroht, sie umzubringen.

Der Angeklagte sagte, ihm tue leid, was er seiner Frau angetan habe. Er arbeite an sich selbst und unterziehe sich deswegen einer Psychotherapie und einer Beratung zur Gewaltprävention. In Stresssituationen habe er leider die Kontrolle verloren. Das hänge mit seiner ärztlich bescheinigten psychischen Krankheit zusammen.

Strafrichter Julian Fettner wertete auch die psychische Krankheit des Angeklagten als Milderungsgrund, neben dem reumütigen Geständnis und der Unbescholtenheit. Erschwerende wirkten sich der längere Tatzeitraum und die Gewalt gegen eine nahe Angehörige aus.

Opfer arbeitet als Lehrerin

Das Opfer der häuslichen Gewalt arbeitet als Lehrerin. Die Belastungszeugin verzichtete auf ihr Recht, als Ehefrau des Angeklagten nicht mehr aussagen zu müssen. Die Pädagogin merkte an, sie lebe seit dem Ablauf des über ihn verhängten Betretungsverbots wieder mit ihrem Mann zusammen. Seit Dezember 2022 habe es keine Vorfälle mehr gegeben.

Beim ersten Vorfall hat der Angeklagte seiner Frau im Oktober 2019 mit einem Faustschlag ein Hämatom zugefügt. Leicht verletzt wurde sie auch, als er sie Ende 2020 mit einem geworfenen Gegenstand am linken Auge traf. Im Juli 2021 sagte er zu seiner Gattin, ihr werde etwas passieren, wenn sie ins Frauenhaus gehe. Während eines Urlaubs im Dezember 2021 in Innsbruck verpasste der junge Mann seiner Gattin einen Tritt gegen den Kopf und sagte, sie sei tot, wenn sie das Hotelzimmer verlasse.

Hilfe für Betroffene:

 Frauenhelpline und Männernotruf

Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 222 555 erreichbar.

Der Männernotruf, für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen, hat die Nummer 0800 246 247.

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