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Verteidiger: An einem Tag zwei Freisprüche

03.02.2023 • 16:05 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Verteidiger: An einem Tag zwei Freisprüche
David Knipping

Dem Rechtsanwalt Manuel Dietrich gelang ein seltenes juristisches Kunststück: An einem Tag wurden beide Mandanten freigesprochen.

Was ihm am 11. Jänner glückte, gelingt einem Strafverteidiger nur selten. Der Harder Rechtsanwalt Manuel Dietrich durfte sich an jenem Tag gleich über zwei Freisprüche für zwei Mandanten in verschiedenen Strafprozessen am Landesgericht Feldkirch freuen. Freigesprochen wurden die Angeklagten, weil ihnen kein Tatvorsatz nachzuweisen war.

Erster Prozess

Im ersten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft dem von Dietrich verteidigten Angeklagten vorgeworfen, 2019 am Schmuggel eines Ferrari-Sportwagens beteiligt gewesen zu sein. Denn der 33-jährige Rumäne hat in Mäder das 700 PS starke Fahrzeug übernommen und auf einem Anhänger weitertransportiert.

Für den Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Magdalena Rafolt war aber nicht erwiesen, dass der Rumäne gewusst hat, dass das mehrere hunderttausend Euro teure Auto unmittelbar zuvor aus der Schweiz nach Österreich geschmuggelt worden ist. Das Gericht ging nur von einer Fahrlässigkeit des rumänischen Transporteurs aus und sprach ihn rechtskräftig frei.

Hauptangeklagter

Gegen die Hauptangeklagten ist das Strafverfahren noch anhängig. Der Ferrari wurde nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in Vorarlberg beschlagnahmt, dann aber aus einer Wolfurter Zollgarage entwendet und in die Schweiz gefahren. Inzwischen hat der Tiroler Ferrari-Eigentümer dem Zollamt 99.000 Euro an Einfuhrabgaben bezahlt.

Freigesprochen weil kein Tatvorsatz nachzuweisen war.<span class="copyright"> Klaus Hartinger</span>
Freigesprochen weil kein Tatvorsatz nachzuweisen war. Klaus Hartinger

Zweiter Prozess

In der zweiten Strafverhandlung wurde der von Dietrich verteidigte Angeklagte von den Vorwürfen der falschen Zeugenaussage vor der Polizei und der Verleumdung freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an.

Der angeklagte Security habe zwar vor der Polizei objektiv wahrheitswidrig behauptet, ein Mann mit Hausverbot für den Supermarkt beim Feldkircher Bahnhof habe gedroht, mit einer Waffe alle umzubringen, heißt es im Urteil von Richter Theo Rümmele. Aber es sei davon auszugehen, dass der Angeklagte sich in seiner Wahrnehmung subjektiv so an den Vorfall erinnert habe. Deshalb sei dem 36-Jährigen keine bewusste Falschaussage zu unterstellen.

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Nach diesem Motto ging der Strafrichter nicht vor. Der von ihm freigesprochene Bosnier wurde im Juni 2020 am Landesgericht zu einer Geldstrafe und einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt, vor allem wegen Einbruchsdiebstahls, aber auch wegen falscher Zeugenaussage.

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