Ex-Geschäftsführer für Bankgarantie verurteilt

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe wegen Untreue: Seilbahn-Geschäftsführer stellte laut Urteil Bankgarantie über 1,45 Millionen Euro für zahlungsunfähigen Lieferanten aus.
Wegen des Verbrechens der Untreue wurde der Drittangeklagte aus Vorarlberg am Landesgericht Wiener Neustadt in Niederösterreich zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 18 Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 8280 Euro (360 Tagessätze zu je 23 Euro) verurteilt. Das teilte auf Anfrage Gerichtssprecherin Birgit Borns mit. Das Urteil in dem Schöffenprozess ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zwei Jahren Haft.
Vorarlberger Seilbahnunternehmen
Nach Ansicht der Richter hat der damalige Geschäftsführer eines Vorarlberger Seilbahnunternehmens, das ein Skigebiet betreibt, ohne interne Genehmigung und ohne Gegenleistung bei einer Bregenzer Bank eine Bankgarantie über 1,45 Millionen Euro für einen niederösterreichischen Lieferanten von Schneekanonen ausgestellt. Dabei war nach den gerichtlichen Feststellungen für den Angeklagten erkennbar, dass das Unternehmen aus Niederösterreich zahlungsunfähig war. Verteidiger Bertram Grass sagte auf Anfrage, sein Mandant habe sich nicht bereichert.
Freigesprochen wurde der 69-jährige Unterländer laut Borns von den Vorwürfen, im Alleingang der niederösterreichischen Schneekanonenfirma weitere Bankgarantien im Ausmaß von 3,75 Millionen Euro bei einer Bregenzerwälder Bank ausgestellt zu haben. Der Angeklagte bekannte sich zu allen Anklagepunkten nicht schuldig.
Im dem Strafverfahren ermittelte die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu Vorwürfen für den Zeitraum von 2007 bis 2014 seit 2014. Verteidiger Grass kritisierte die lange Verfahrensdauer.
Untreue und Veruntreuung
Ein früherer Geschäftsführer des Schneekanonenunternehmens aus Niederösterreich wurde in Wiener Neustadt, so die Gerichtssprecherin, wegen Untreue mit einem Schaden von 2,4 Millionen Euro und Veruntreuung mit einem Schaden von rund einer Million Euro (nicht rechtskräftig) zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Demnach soll der Erstangeklagte aus Niederösterreich etwa den Drittangeklagten aus Vorarlberg zur Bregenzer Bankgarantie angestiftet haben. Zur Anstiftung für weitere Bankgarantien wurde der Erstangeklagte freigesprochen.
Nicht rechtskräftig freigesprochen wurde eine Geschäftsführerin der niederösterreichischen Firma nach Angaben von Borns von den Vorwürfen der Untreue und Veruntreuung.
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