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Trotz gemeinsamer Schläge Freisprüche

06.02.2023 • 23:10 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Die beiden Angeklagten argumentierten mit Nothilfe. ­Strafrichter sah dafür keine gegenteiligen Beweise.

Die beiden in der Schweiz lebenden Angeklagten im Alter von 48 und 54 Jahren gaben zu, dass sie im Februar 2022 im Unterland einen 37-Jährigen geschlagen haben. Dabei erlitt der 37-Jährige Prellungen. Aber sie sagten, sie hätten nur deshalb zugeschlagen, weil der Mann mit einem Hammer in der Hand eine Frau bedroht habe. Sie hätten die Frau schützen wollen und in Nothilfe gehandelt.

Im Zweifel freigesprochen. Richter Richard Gschwenter sagte am Montag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch in seiner Urteilsbegründung, es gebe keine gegenteiligen Beweise. Deshalb sprach der Strafrichter die unbescholtenen Angeklagten im Zweifel frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Die Staatsanwaltschaft geht von keiner Nothilfe aus, sondern von tätlichen Angriffen der Angeklagten. Sie hätten den Mann auch noch geschlagen, als er schon auf dem Boden gelegen sei. Zudem habe der 48-Jährige dem 37-Jährigen das Smartphone aus der Hand gerissen und auf den Asphalt geworfen und dabei einen Schaden von 800 Euro verursacht, heißt es im Strafantrag. Des Weiteren, so die Darstellung der Strafverfolgungsbehörde, hätten die Angeklagten vier Tage nach dem Vorfall bei ihren Aussagen vor der Polizei bewusst wahrheitswidrig behauptet, der 37-jährige Bauarbeiter soll sie mit einem Hammer zu schlagen versucht haben.

Weil aber für den Richter der Sachverhalt nicht zweifelsfrei festzustellen war, erfolgten Freisprüche von den Anklagevorwürfen versuchte schwere Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und Verleumdung.
Verteidiger Manuel Dietrich sagte, der 37-Jährige sei als eifersüchtiger Nebenbuhler auf die 40-jährige Frau losgegangen, die sich mit einem der Angeklagten getroffen habe. Dem Harder Rechtsanwalt glückten, wie berichtet, am 11. Jänner zwei Freisprüche in zwei verschiedenen Verhandlungen.

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