Hundehalterin beging doch keine Tierquälerei

Vorbestrafte 21-Jährige im Zweifel von unterlassener tierärztlicher Behandlung freigesprochen: Kein Nachweis, dass Hundehalterin Qualen ihres kranken Hundes erkannte.
Vom Vorwurf der Tierquälerei wurde die mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden war, ist rechtskräftig. Bei einem Schuldspruch hätte der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Gefängnis betragen.
Strafantrag der Staatsanwaltschaft
Der 21-jährigen Angeklagten wurde im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Last gelegt, sie habe es in den Wochen vor der Einschläferung ihres kranken Hundes im April 2022 unterlassen, dem 15 Jahre alten Tier mit den teilweise verfaulten Zähnen und dem Geschwür an einem Auge die notwendige tierärztliche Behandlung zukommen zu lassen. Dadurch habe sie ihren Mischlingshund wochenlang unnötigen Qualen ausgesetzt.
Der Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass für sie die Schmerzen ihres Hundes erkennbar waren und sie dem Tier dennoch nicht geholfen hat, sagte Richterin Tagwercher. Die Strafrichterin stützte sich dabei auf Zeugenaussagen der zuständigen Amtstierärztin und einer behandelnden Tierärztin. Die Tierärztinnen sagten, für Laien seien chronische Erkrankungen und damit verbundene Schmerzen, wie sie der Hund der Angeklagten gehabt habe, oft schwer zu erkennen.

Untersuchung bei Tierärztin
Zudem habe die Angeklagte ihren Hund im Jänner 2022, drei Monate vor seiner Einschläferung, zur Untersuchung zu einer Tierärztin gebracht, so die Richterin. Dabei sei der angeklagten Hundehalterin noch nicht mitgeteilt worden, dass ihr Hund an seinen Erkrankungen leide und eine Einschläferung notwendig sei. In der Gesamtschau sei der Angeklagten damit kein subjektiver Tatvorsatz zur Tierquälerei nachzuweisen.
Die Angeklagte sagte, sie sei nicht schuldig. Sie habe von Schmerzen und Qualen bei ihrem Hund nichts bemerkt. Sie habe ihren Hund im Jänner 2022 von einer Tierärztin untersuchen lassen. Dabei sei nicht von Schmerzen, Qualen oder der Notwendigkeit zum Einschläfern die Rede gewesen. Die behandelnde Tierärztin habe die Angaben der Angeklagten bestätigt, merkte Richterin Tagwercher an.
Tierschutzverein
Im April 2022 war die Angeklagte bereit, ihren Hund einem Tierschutzverein zu übergeben und ihn einschläfern zu lassen. Sein Allgemeinzustand sei schlecht gewesen, sagte die Amtstierärztin. Der abgemagerte, kranke Hund habe chronische Schmerzen gehabt, von denen er erlöst worden sei.
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