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Bedingte Haftstrafe trotz 64 Diebstählen

28.02.2023 • 16:14 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte erbeutete 48 Ausweise und 39 Bankomatkarten. <span class="copyright">APA/Barbara Gindl </span>
Der Angeklagte erbeutete 48 Ausweise und 39 Bankomatkarten. APA/Barbara Gindl

Vorbestrafter stahl Badegästen Rucksäcke und verursachte Schaden von 35.000 Euro. Der Handwerker muss nicht ins Gefängnis, damit er Schadenersatzzahlungen leisten kann.

Badegästen von Schwimmbädern und Baggerseen im Rheintal hat der geständige Angeklagte 2021 und 2022 jeweils im Sommer 64 Rucksäcke und Badetaschen gestohlen. Dabei hat der 57-jährige Deutsche Bargeld, Wertgegenstände, 48 Ausweise und 39 Bankomatkarten erbeutet. Der angerichtete Gesamtschaden belief sich auf 35.000 Euro.

Wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Urkundenunterdrückung wurde der mit drei deutschen, auch einschlägigen Vorstrafen belastete 57-Jährige am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Das Urteil, mit dem der von Sanjay Doshi verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Milde Strafe

Die milde Strafe begründete Richterin Sabrina Tagwercher so: Es mache mehr Sinn, dem in Deutschland 2400 Euro netto verdienenden Schreiner die Möglichkeit zu geben, die von ihm anerkannten Schadenersatzforderungen der Geschädigten zu begleichen, als ihn im Gefängnis einzusperren. Diebesbeute in geringem Ausmaß hat der Deutsche bereits im Ermittlungsverfahren zurückgegeben.

Der Beschuldigte wurde am 9. Juli 2022 bei den Paspelsseen in Rankweil-Brederis festgenommen. Der Tatverdächtige befand sich 16 Tage lang in Verwahrungs- und Untersuchungshaft. Damals war das Ausmaß der Diebstähle noch nicht bekannt. Die Polizei hatte nach dem zunächst unbekannten Seriendieb auch bei den Baggerseen in Brederis gesucht, auch mit Zivilstreifen, und Badegäste gewarnt.

Beschlagnahmtes Auto

Richterin Tagwercher erklärte das beschlagnahmte Auto des Angeklagten für konfisziert. Der Audi A3 steht damit nun im Eigentum der Republik Österreich. Denn mit dem Pkw ist der in München lebende Deutsche mehrmals als Kriminaltourist nach Vorarlberg gereist, um die angeklagten Diebstähle zu begehen.

Verteidiger Doshi sagte, sein Mandant habe nicht aus finanzieller Not gestohlen, sondern aus einem inneren Zwang heraus. Der Angeklagte habe sich in Deutschland bereits in stationärer psychiatrischer Behandlung befunden. Die Richterin nahm als zusätzlichen Milderungsgrund eine verminderte Zurechnungsfähigkeit an. Der Angeklagte sagte, ihm tue leid, was er getan habe. Er werde sich bemühen, die Opfer finanziell zu entschädigen.