Allgemein

Bestrafte Frau stalkte große Liebe neuerlich

28.02.2023 • 16:01 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch verurteilt. <span class="copyright">Klaus Hartinger </span>
Die Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch verurteilt. Klaus Hartinger

52-Jährige verfolgte nach Diversion 36-Jährigen weiterhin beharrlich. Deshalb nun unbedingte Geldstrafe. 

„Seit zwei Jahren geht das so“, sagte der 36-jährige Zeuge. Die 52-Jährige stelle ihm nach, obwohl er der ehemaligen Arbeitskollegin nach der einmaligen intimen Begegnung mehrmals gesagt habe, sie solle ihn in Ruhe lassen.

Das erste Stalking-Strafverfahren wurde eingestellt, nachdem die Beschuldigte eine Geldbuße von 1000 Euro bezahlt hatte. Danach aber verfolgte sie ihn weiterhin beharrlich. Die Angeklagte gab am Dienstag am Landesgericht Feldkirch letztlich zu, dass sie ihn auch zwischen Oktober 2022 und 27. Februar 2023 des Öfteren angerufen hat und mehrfach an seinem Arbeitsplatz und vor seiner Wohnung aufgetaucht ist. Damit hat die Frau aus dem Bezirk Bregenz nach Ansicht des Strafrichters den Mann in seiner Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt.

Beharrliche Verfolgung

Wegen beharrlicher Verfolgung wurde die unbescholtene Kellnerin zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Das Urteil, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Die Geldstrafe entspricht zwei Monaten Haft.

Mildernd wertete Richter Richard Gschwenter die Unbescholtenheit, das weitgehende Geständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit wegen der emotionalen Lage, in der sich die Angeklagte befunden habe. Für die Kellnerin ist der ebenfalls in der Gastronomie arbeitende Mann nach eigenen Angaben die große Liebe ihres Lebens.

Urteilsbegründung

„Ich glaube Ihnen, dass Sie mit Ihrem Verhalten nichts Schlechtes wollen, aber Sie machen leider nichts Gutes“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung zur Angeklagten.  „Sie haben zu akzeptieren, dass er Sie nicht will.“ Wenn die Angeklagte den 36-Jährigen weiterhin stalke, werde es für sie strafrechtlich ein schlimmes Ende nehmen, nämlich letztlich mit einer zu verbüßenden Haftstrafe.