Letzte Chance für U-Ausschuss-Reform

Im Rechtsausschuss wird am Mittwoch ein gemeinsamer Antrag der Oppositionsparteien diskutiert.
Heiße Diskussionen wird es wohl in der Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags geben. Denn die Oppositionsparteien haben in einem gemeinsamen Antrag die Reform der Untersuchungsausschüsse zum Thema gemacht. Es dürfte wohl die letzte Chance sein, doch noch eine Einigung zwischen allen Fraktionen des Landesparlaments herzustellen.
“Zahnloser Tiger”
Seit gut einem Jahr läuft die Debatte darüber, die Regelungen für die U-Ausschüsse neu zu gestalten. Denn bei der ersten Anwendung dieses Kontrollinstruments im Jahr 2016 hatte sich gezeigt, dass es in einigen Bereichen durchaus Verbesserungsbedarf gibt. Aus Sicht der Opposition waren die U-Ausschüsse aufgrund der gültigen Regelungen ein „zahnloser Tiger“.
Ein strittiger Punkt
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe wurde dann über insgesamt 13 Änderungen diskutiert. In mehreren Verhandlungsrunden einigten sich die Parteienvertreter in zwölf der Punkte auf eine gemeinsame Vorgehensweise zur Stärkung der U-Ausschüsse des Landtags. In einem Punkt gelang es den Beteiligten jedoch nicht, eine gemeinsame Lösung zu finden. Opposition und Volkspartei sind sich uneins darüber, welche Instanz bei Aktenlieferungen als möglicher Streitschlichter fungieren soll. Während FPÖ, SPÖ und Neos möchten, dass das Landesverwaltungsgericht diese Aufgabe übernimmt, spricht sich die ÖVP dafür aus, dass der Landesvolksanwalt beziehungsweise der Landes-Rechnungshof dafür eingeschalten werden. Die Grünen als kleinerer Regierungspartner könnten mit beiden Lösungen leben. Die Experten aus der Landesverwaltung sehen bei beiden Möglichkeiten unterschiedliche Vor- und Nachteile.

Im Jänner waren die Verhandlungen zur Reform vorerst für gescheitert erklärt worden. Seitens der Grünen sagte Klubobfrau Eva Hammerer jedoch, dass das Kapitel noch nicht geschlossen sei und weiter versucht werde, eine Einigung zwischen Opposition und Volkspartei zu erzielen. Die Oppositionsparteien haben nun einen Antrag eingebracht, in welchem die U-Ausschuss-Reform auf den Weg gebracht werden soll – mit den zwölf Punkten, bei denen sich alle Fraktionen einig waren sowie mit dem Landesverwaltungsgericht als Schlichtungsinstanz.

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses sollen mehrere Auskunftspersonen wie Landesvolksanwalt Klaus Feurstein, Landes-Rechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr, Landesverwaltungsgerichts-Präsident Nikolaus Brandtner sowie Experten in die Diskussion mit einbezogen werden. Wie Grünen-Klubobfrau Hammerer Anfang des Monats ankündigte, soll auch ein Zuständiger des burgenländischen Landtags Rede und Antwort stehen und über die Erfahrungen aus dem Burgenland berichten. Denn dort wurde das Landesverwaltungsgericht als Streitschlichtungsinstanz auserkoren. Die Experten des Landes Vorarlberg sehen diesbezüglich die Unsicherheit, ob das Landesverwaltungsgericht diese Aufgabe gemäß der Bundesverfassung überhaupt übernehmen darf.

Sollte es am Mittwoch keine Einigung zwischen den Fraktionen geben, wäre die U-Ausschuss-Reform noch nicht ganz gestorben. Denn endgültig abgestimmt wird über den Antrag der Opposition erst in der Landtagssitzung am Mittwoch der kommenden Woche. Allerdings dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass es nach monatelangen Verhandlungen im Vorjahr und der Debatte im Ausschuss noch eine Einigung in letzter Sekunde gibt.