Amtsmissbrauch mit Pickerl für Rostauto

13.440 Euro Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Kfz-Meister: Positives Gutachten trotz schwerer Mängel.
Wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt wurde der angeklagte Kfz-Meister in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Dafür wurde der ledige 25-Jährige mit dem Netto-Monatseinkommen von 3500 Euro zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 13.440 Euro (240 Tagessätze zu je 56 Euro) verurteilt.
Nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.
Nach Ansicht des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler hat der Angeklagte am im Oktober 2021 trotz schwerer Mängel bei einem Auto ein positives Pickerl-Gutachten ausgestellt. Das Gericht stützte sich dabei auf das Gerichtsgutachten von Christian Wolf, der an dem Fahrzeug Durchrostungen festgestellt hat, etwa an den Bremsleitungen.
Verteidiger beantragt Freispruch
Verteidiger Danijel Nikolic beantragte im Zweifel einen Freispruch für seinen Mandanten. Denn der Sachverständige Wolf habe sein Gutachten erst im Mai 2022 erstellt. Damit stehe nicht fest, dass das Fahrzeug schon bei der Begutachtung durch seinen Mandanten im Oktober 2021 schwere Mängel aufgewiesen habe. Der Gerichtsgutachter ging aber davon aus, dass die schweren Mängel auch schon bei der Pickerl-Begutachtung vorhanden waren.
Das Auto war in einen Verkehrsunfall verwickelt, der zu einem Zivilprozess am Bezirksgericht Dornbirn führte. Für den Zivilprozess erstellte Wolf ein Gutachten, in dem er mehrere schwere Mängel am Fahrzeug feststellte. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen den Kfz-Meister eingeleitet. Im Strafprozess ersuchte der Angeklagte vergeblich um eine Diversion.
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