Bestätigt: Vier Jahre für Vergewaltigung

Unbescholtener 38-Jähriger bekämpfte Urteil vergeblich. Nach Ansicht der Richter hat der Iraker seine Zweitfrau vergewaltigt und immer wieder geschlagen und bedroht.
Wegen Vergewaltigung, fortgesetzter Gewaltausübung, schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Angeklagte zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.
Schuldspruch rechtskräftig
In zweiter Instanz wurde die Entscheidung des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer vom Juli 2022 am Landesgericht Feldkirch bestätigt. Im März wies der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig. Nun gab das Oberlandesgericht Innsbruck der Strafberufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft keine Folge.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Iraker im Juni 2021 seine Vorarlberger Zweitfrau aus Rache für ihren Seitensprung vergewaltigt. Demnach hat der 38-Jährige seine Partnerin zudem zwischen Jänner und Dezember 2021 wiederholt misshandelt, am Körper verletzt, bedroht und genötigt. Des Weiteren hat er nach Ansicht der Richter die schwangere Frau zur Abtreibung gezwungen. Indem er ihr gedroht hat, sie sonst umzubringen und die Zwillinge nach deren Geburt zu entführen. Und er wurde schuldig gesprochen, einen Sexualpartner der Frau am Telefon bedroht zu haben.
Angaben glaubwürdig
Die Richter hielten die belastenden Angaben der Frau für glaubwürdig. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Der Untersuchungshäftling gab vor Gericht zu Protokoll, er habe ihr nur wenige Male Ohrfeigen verpasst. Verteidiger Bernhard Graf beantragte einen Freispruch. Denn die Frau habe als Zeugin widersprüchliche Angaben gemacht und sei nicht glaubwürdig. Sie belaste seinen Mandanten auch deshalb zu Unrecht, um ihre Familie wieder für sich zu gewinnen.
Der Angeklagte und die Vorarlbergerin hätten sich im Februar 2020 in einer Dornbirner Bar kennengelernt und seien eine Liebesbeziehung miteinander eingegangen, berichtete im Feldkircher Schöffenprozess Staatsanwalt Johannes Hartmann. Die Vorarlbergerin habe gewusst, dass der Selbstständige ein verheirateter Familienvater sei. Die Christin sei zum Islam konvertiert und habe ein Kopftuch getragen. Sie habe ihn nach islamischem Ritus geheiratet und sei so die Zweitfrau des Arabers geworden. Es sei auch wegen ihrer sexuellen Kontakte zu anderen Männern zu Streitigkeiten und letztlich sogar zu den angeklagten Straftaten gekommen.
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