Geldstrafe für Bregenzer Politiker wegen übler Nachrede

Kulturamtsleiterin Judith Reichart zu Unrecht des schweren Betrugs und der Untreue bezichtigt – Geldstrafe.
Wegen übler Nachrede wurde ein Bregenzer Stadtvertreter am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2700 Euro. Die anderen 2700 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Privatangeklagte meldete volle Berufung an, über die nun das Oberlandesgericht Feldkirch entscheiden wird. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.
Zu Unrecht bezichtigt
Nach Ansicht von Richter Martin Mitteregger hat der Vorsitzende des Bregenzer Prüfungsausschusses, Alexander Moosbrugger, zusammen mit der grünen Vizebürgermeisterin Sandra Schoch und der ÖVP-Stadträtin Veronika Marte am 4. Oktober 2021 bei einer Pressekonferenz die Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart öffentlich zu Unrecht bezichtigt, sie habe mit falschen Angaben für einen Kulturverein Fördergelder des Bundes erschlichen und damit zweckwidrig Beraterhonorare ausbezahlen wollen. Dabei habe der 50-jährige Privatangeklagte lediglich Vermutungen geäußert und über keine gesicherten Informationen verfügt, sagte Richter Mitteregger: „Man muss vorsichtig sein, was man öffentlich sagt.“

Angezeigt
Moosbrugger, damals Neos-Stadtvertreter und mittlerweile Stadtvertreter der Parteiabspaltung Neos plus, zeigte wenige Stunden vor der Pressekonferenz Reichart bei der Staatsanwaltschaft an. Die Staatsanwaltschaft stellte das wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der Untreue geführte Ermittlungsverfahren im April 2022 ein. Die anwaltlich von Martin Mennel vertretene Privatanklägerin Reichart war von Oktober 2021 bis April 2022 suspendiert.

Freispruch beantragt
Verteidiger Wilfried Ludwig Weh beantragte einen Freispruch, weil bei der Pressekonferenz vor allem Kritik an der mangelnden Kontrolle durch den Bregenzer SPÖ-Bürgermeister Michael Ritsch und den damaligen Stadtamtsdirektor geäußert worden sei. Der Anwalt wunderte sich darüber, dass Schoch und Marte nicht angeklagt oder geklagt wurden. Vor dem Strafprozess fand am Montag am Landesgericht eine Verhandlung im Zivilprozess zwischen Reichart und Moosbrugger statt. Die nächste Verhandlung wurde für Mai anberaumt. In der Klage werden die Unterlassung und der Widerruf der Vorwürfe gefordert.
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