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Gekündigte Trainerin für Ukrainerinnen klagt

08.03.2023 • 22:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
<span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Klaus Hartinger

Klägerin war Tourismuskursleiterin für Geflüchtete aus Ukraine in Ausbildungshotel des Sprechers der Vorarlberger Hotellerie, das Kursteilnehmerinnen ausgebeutet haben soll. 

In die Kritik geraten ist ein Hotelier aus dem Bezirk Bludenz, der in der Wirtschaftskammer Tourismus-Spartenobmann ist. Ihm wird vorgeworfen, geflüchtete Ukrainerinnen in seinem Hotel in ihrer Arbeitskraft ausgebeutet zu haben. In dem Hotel fanden bis Oktober 2022 touristische Grundausbildungskurse auch für Ukrainerinnen statt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt offenbar wegen des Verdachts des Menschenhandels mit der Ausbeutung von Arbeitskraft unter Vortäuschung falscher Tatsachen. 

Das Arbeitsmarktservice (AMS) bezahlte als Maßnahme zur Linderung des Personalmangels im Tourismus die mehrwöchigen Basiskurse für die Bereiche Service, Küche und Housekeeping. Von den AMS-Fördergeldern flossen 75 Prozent an das Ausbildungshotel.

Lange nicht bezahlt worden

Ukrainerinnen sollen etwa für Reinigungsarbeiten im Ausbildungshotel und bei Reinigungsunternehmen herangezogen und dafür lange nicht bezahlt worden sein. Zudem sollen geflüchtete Frauen über das Ausmaß der Bezahlung getäuscht worden sein. Der Betreiber des Ausbildungshotels weist die Vorwürfe als falsch zurück. Dahinter würde eine ehemalige Leiterin der Ausbildungskurse stecken, vermutete  der Hotelier bei einer Pressekonferenz.

Weiterbeschäftigung der Klägerin gefordert

Die anwaltlich von Clemens Achammer vertretene Ex-Kursleiterin hat die vom Hotelier betriebene GmbH geklagt. In der arbeitsrechtlichen Klage wird die Kündigung durch den Dienstgeber angefochten und die Weiterbeschäftigung der Klägerin in dem Hotel gefordert. Der Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch begann am Mittwoch. Bei der nächsten Verhandlung werden zahlreiche Zeuginnen befragt werden. In der vorbereitenden Tagsatzung wurde keine gütliche Einigung erzielt. Beklagtenvertreter Adi Concin sagte, der Klägerin gehe es letztlich um Geld. Ihre Weiterbeschäftigung in dem Hotel sei dem Betreiber nicht zuzumuten.

Übergriffe und sexuelle Belästigung

Die Dienstgeberkündigung sei ohne Bekanntgabe von Gründen rechtswidrig erfolgt, sagte Klagsvertreter Achammer. Der Anwalt sprach vor Gericht auch davon, Lebensmittelspenden an Ukrainerinnen seien vom Ausbildungshotel vereinnahmt worden. Auch von Übergriffen und sexueller Belästigung ist in der Klage die Rede.

Die beklagte Partei beantragt die Abweisung der Klage. Wegen massiven Fehlverhaltens der Klägerin sei das Vertrauensverhältnis zerrüttet worden. So habe die Trainerin versucht, Kursabsolventinnen nur an befreundete Unternehmen zu vermitteln.

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