Gefängnisstrafen für Diebe von E-Bikes

Haftstrafen von drei Monaten bis drei Jahren für drei Polen, die Fahrräder im Wert von 40.000 Euro stahlen.
E-Bikes im Wert von 40.000 Euro haben die geständigen polnischen Einbrecher in Vorarlberg und Tirol gewerbsmäßig gestohlen.
Schwerer Einbruchsdiebstahl
Wegen des Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls wurde der vielfach einschlägig vorbestrafte, 44-jährige Erstangeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Über den ebenfalls einschlägig vorbestraften, 40-jährigen Drittangeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Der unbescholtene Zweitangeklagte kam mit neun Monaten Haft davon. Der unbedingte, zu verbüßende Teil machte drei Monate aus. Die anderen sechs Monate wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Der 38-Jährige war nur bei drei Einbruchsdiebstählen mit dabei. Der Schuldspruch erfolgte bei ihm bloß wegen des Vergehens des schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls, mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis.
Alle Urteile rechtskräftig
Jedes der drei Urteile von Richter Martin Mitteregger ist rechtskräftig. Die angeklagten Untersuchungshäftlinge, verteidigte von Gernot Klocker, Helmuth Mäser und Elias Zortea, waren mit seiner Entscheidung einverstanden, Staatsanwalt Manfred Melchhammer verzichtete auf Rechtsmittel. Die meisten der gestohlenen Elektrofahrräder konnten bei der Festnahme der drei Polen im Februar sichergestellt und zurückgegeben werden. Zur Überführung der Täter habe auch ein eingebauter Ortungssender bei einem der Räder beigetragen, sagte Mäser, der Verteidiger des Zweitangeklagten.
Gegen den Erst- und Drittangeklagten sei noch ein Ermittlungsverfahren anhängig, merkte Richter Mitteregger an. Sie würden dabei verdächtigt, in Österreich weitere Einbruchsdiebstähle und Diebstähle begangen zu haben. Ihnen drohe daher noch eine Gerichtsverhandlung.
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