Maskentragen strafbar? “KEIN Verstoß gegen Vermummungsverbot!”

Das Innenministerium arbeite bereits an einer Klarstellung, schreibt der Gesundheitsminister auf Twitter: Wer eine Maske trägt, schütze sich selbst und andere.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hält anlässlich zahlreicher Medienberichte über die scheinbare Widersprüchlichkeit des Vermummungsverbots und freiwilligen Maskentragens in der Öffentlichkeit fest: Aus seiner Sicht sei nicht strafbar, wer auch nach Ende der Pflicht eine Schutzmaske trägt.
“#Maskentragen stellt KEINEN Verstoß gegen das #Vermummungsverbot dar! Wer freiwillig #Maske trägt, schützt sich und andere. Die Klarstellung wird gerade vom Innenministerium ausgearbeitet”, schreibt Rauch am Freitag auf Twitter.
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Bereits am Donnerstag hatte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk in der Kleinen Zeitung Entwarnung gegeben: Zwar gebe es eine “Pflichtenkollision”, die allerdings “juristisch sauber zu lösen” sei. “Die Pandemie ist nicht vorbei. Die Untersuchungen der Abwässer bestätigen es nahezu täglich. Das Recht, sich und andere vor der Ansteckung zu schützen, indem man eine Maske trägt, geht vor.”
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