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Liebe macht blind für
Betrüger: Wieder Haft

13.03.2023 • 21:53 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
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Hartinger/Symbolbild

Zwei Jahre Gefängnis für rückfälligen Vorbestraften, der laut Urteil neue Freundin um fast 10.000 Euro betrog.

Liebe macht blind“, sagt Richter Richard Gschwenter. Das habe der 32-jährige Angeklagte ausgenutzt.

Vorbestraft

Der mit sieben Vorstrafen belastete Unterländer hat nach den gerichtlichen Feststellungen im Vorjahr 2022 seine neue Freundin um 9918 Euro betrogen und deren Großvater um 1280 Euro, und muss die Schäden wiedergutmachen.
Wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung wurde der rückfällig gewordene Facharbeiter am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Haft verurteilt. Hinzu kamen sechs Haftmonate aus einer Vorstrafe wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs. Damit belief sich die Gesamtstrafe auf zwei Jahre Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Weil der Angeklagte schon zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt hat, erhöhte sich die mögliche Höchststrafe um die Hälfte auf viereinhalb Jahre Haft.

Pferdekauf

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte sich etwa im Kaufvertrag für ein Pferd als Alleineigentümer eintragen lassen, obwohl seine 26-jährige Freundin allein für die Anschaffungskosten von 8600 Euro aufgekommen ist. Als sie dagegen protestierte, trug er nachträglich auch sie als Miteigentümerin im Kaufvertrag ein und beging damit eine Urkundenfälschung. Ausgemacht gewesen sei, sich die Kosten für die Anschaffung und Ausstattung des Pferdes zu teilen, sagte die 26-Jährige als Zeugin vor Gericht. Er habe aber nichts bezahlt.

Geldschulden

Von ihrem Großvater lieh sich der Angeklagte, so das erstinstanzliche Urteil, Geld und zahlte es nicht zurück. Der Angeklagte war überschuldet, zudem waren 56 Exekutionen von Gläubigern gegen ihn anhängig.
Freigesprochen wurde der Angeklagte von zwei Betrugsvorwürfen. Weil die nachgemachten Schlüssel und der große Müllcontainer für die 26-Jährige von Nutzen gewesen seien, so Richter Gschwenter.

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