Allgemein

18 Monate Haft wegen häuslicher Gewalt

16.03.2023 • 17:42 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Das Urteil des 37-jährigen Vorbestraften ist nicht rechtskräftig. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Das Urteil des 37-jährigen Vorbestraften ist nicht rechtskräftig. Klaus Hartinger

Einschlägig vorbestrafter 37-Jähriger bedrohte Lebensgefährtin mit Messer, schlug und verletzte sie so leicht.

Wegen häuslicher Gewalt wurde der mit einschlägigen deutschen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Julia Müller und Verteidigerin Christina Lindner nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Schuldspruch erfolgt wegen versuchter schwerer Nötigung und Körperverletzung. Wegen der Verwendung einer Waffe erhöhte sich der Strafrahmen auf ein bis fünf Jahre Gefängnis.

Gerichtliche Feststellungen

Der geständige 37-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn hat nach den gerichtlichen Feststellungen an einem Tag im Jänner mit vorgehaltenem Küchenmesser seiner Lebensgefährtin damit gedroht, sie umzubringen, wenn sie die gemeinsame Wohnung verlässt. Demnach hat er der 35-jährigen Mutter seines Kindes danach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihr Haare ausgerissen.

Freigesprochen wurde der Deutsche von den angeklagten Sachbeschädigungen. Weil für die Begehung dieser Taten im Familienkreis keine Zustimmung des mutmaßlichen Opfers zur Strafverfolgung vorlag. Dazu wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er sei absichtlich auf die Brille seiner Partnerin gestiegen und habe mit einem großen Stein ihr Auto beschädigt.

Aussage nicht verwertet

Die Mutter des gemeinsamen Kindes machte von ihrem Recht Gebrauch, als Zeugin vor Gericht nicht mehr auszusagen. Deshalb durften ihre belastenden polizeilichen Angaben nicht verwertet werden. Wäre der Angeklagte nicht geständig gewesen, hätte es keinen Schuldspruch gegeben.

Während der Urteilsbegründung verließ der wütende Angeklagte den Gerichtssaal und schloss die Tür mit einem lauten Knall. Danach erklärte Richter Martin Mitteregger der Lebensgefährtin des Angeklagten, ihr Partner könne bei der Gefängnisleiterin eine Fußfessel für daheim beantragen. Eine der Voraussetzungen dafür sei erfüllt, weil er damit rechnen dürfe, nur zwölf Monate verbüßen zu müssen.

Du hast einen Tipp für die NEUE Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@neue.at.